Rettungspunkte an der Herztour
beschildert (15.06.18)
Glessener Str. für Radverkehr gesperrt!?
(11.09.17)
Leider kein Aprilsscherz
(13.04.17)
Wenig fahrradfreundliche Baustellenbeschilderung
(22.07.16)
Vorzeitige Sperrung K25?
(17.03.16/23.03.16/02.04.16)
Nördlicher Schutzstreifen auf der K25 abgelehnt (17.02.16)
Sooo fahrradfreundlich
ist Pulheim (16.09.15)
Weiterhin 2-Richtungs-Kombiradweg
an der Geyener Str./K25 (26.06.15)
Warum Zeichen 239 "Fußweg" (26.05.15)
Zur Nachahmung empfohlen!? (18.05.15/17.06.16/29.06.16)
Neue Radwanderkarte des
Rhein-Erft-Kreises (28.08.14)
Knotenpunktsystem fertiggestellt (26.08.14)
Aufhebung des Radweges an Zum Sportzentrum/Albrecht-Dürer-Str.
(13.11.13)
Schwer vermittelbar (21.06.2013)
Aufhebung von nutzungspflichtigen Radwegen in Tempo-30-Zonen
(17.04.13/25.07.13/22.08.13)
Verschlimmbesserung K25/Zum Birkengraben
(08.11.12/17.04.13/20.02.14)
Randkanal-Radweg:
Querungen B55/L183/K24 (13.04.12)
Neue Regeln für Schutzstreifen? (13.03.11/30.03.11)
Friedrichs Traum
(10.03.11)
Neue Schikane an „Zur
Alten Wassermühle“ (19.02.11)
Vergessen? (21.04.10 / 04.07.10 / 17.11.10)
Jagd auf
Fahrradfahrer?
(10.10.09)
In Pulheim
verunglücken besonders viele Radler! (08.08.09)
Enttäuschend (20.11.06 /
17.05.10)
Verdamp
lang her (07.04.08)
Überraschender
Sieg/Bürgerwerkstatt
Stommeln (28.10.06/17.04.13)
Weitere
Erfolge (28.10.06)
Radwegenetzschluß in Geyen
Weniger
Baumaßnahmen, landwirtschaftliches Großgerät oder Vandalismus, sondern
die Einrichtung des Knotenpunktsystems 2014 hat die durchgängige Beschilderung
der Herztour empfindlich geschädigt: Seit 2014 wechselten sich
die bekannten Logo-Wegweiser, Tabellen- und Zielwegweiser mit
Logo-Einschüben (leider in beiden Richtungen) und nichtssagende
Zwischenwegweiser (roter Richtungspfeil auf weißem Grund) ohne jede
Zusatzinformation ab. Diesem Mißstand haben wir am 25./26.03.22 beendet
und nicht nur fehlende Schilder, sondern auch 16 Zwischenwegweiser mit
dem bekannten Logo-Schild der Herztour ergänzt. Lediglich an Tabellen-
und Zielwegweisern des Knotenpunktsystems mit Logo-Einschub wurden
keine Logo-Wegweiser angebracht, da die HBR das untersagt.
Am 7. und 14. Juni wurden die vor
Jahren angebrachten leicht übersehbaren Aufkleber zur Kennzeichnung der
Rettungspunkte
an der Herztour durch gut erkennbare Schilder ersetzt: Die Aufkleber an
den Herztour-Schildern weisen den Weg zum nächsten Rettungspunkt.
Im Falle eines Falles: 112 anrufen und als Unfallort die Bezeichnung
des Rettungspunktes angeben. Falls der/die hilfebedürftige Person
nicht vom Rettungspunkt aus sichtbar ist, am Rettungspunkt dass
Eintreffen des Rettungswagen abwarten und zur Unfallstelle einweisen!
Nicht nachvollziehbar ist die Sperrung
der Glessener Str.
nördlich der Kurve zum Wiesenweg für den Radverkehr mit
Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art": Dieser Weg ist
schließlich der einzige (außer der Brauweiler Str.), vom
Ortszentrum in das neue Wohngebiet hinter dem Johanniter-Stift/Aldi zu
gelangen! Zeichen 260 (Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge aller
Art) wäre hier angebracht!
Leider kein Aprilsscherz:
- Die Querungen parallel zur
K25/L213 sind wieder auf
Bedarfsschaltung zurückgeschaltet: Ohne Knopfdruck kein Grün
für Radfahrende/Fußgänger
- Der ehemalige freie
Rechtsabbieger aus der L183 in die L213 ist zusätzlich mit
einer Art Bereitschaftsschaltung ausgestattet, die auf Knopfdruck
genau drei Sekunden lange Grün gibt. M. W. ist
das unzulässig -
die min. Grünphase sollte nicht kleiner als 5s sein.
- Besonders lästig und zeitraubend ist der obligatorische
Knopfdruck in Fahrtrichtung Brauweiler: Der erste Knopfdruck ist vor
dem Rechtsabbieger Bonnstr. Richtung Lövenich fällig. Ist man
da
glücklich rüber, kommt der nächste (notwendige!)
Knopfdruck garantiert zu spät: Die KFZ auf der L213/Mathildenstr.
fahren los, aber die Querung über die Bonnstr. bleibt rot! Erst
einen vollen
LSA-Umlauf später darf man auch hier bei grün rüber -
siehe auch hier!
- Auf den beidseitigen
Kombiwegen an der L213 in Richtung
Südosten prangen Zeichen 239 mit Zusatz 1022-10. Da sind zwar
ganz
überwiegend Radfahrende unterwegs, aber die sollen
hier
Schrittgeschwindigkeit
fahren oder auf die Straße (dort sind nach knapp 200m
100km/h erlaubt)??? In Gegenrichtung ist übrigens alles beim
Alten, also Z. 240 auf der Südseite bzw. gar keins an der
Ausleitung aus der
ehem. K5.
Dagegen mutet die "Schilderorgie"
auf den beiden Kombiwegen von der Einmündung Brauweilerstr./L213
Richtung Südosten allenfalls als Schildbürgerstreiche an:
In beiden Richtungen weist Z1000-31 auf den Gegenverkehr hin,
obwohl es ganz offensichtlich keine andere Möglichkeit gibt.
Gar völlig überflüssig ist an der L213 Z1022-11 "Mofas frei" - Mofas
dürfen außerörtliche Radwege grundsätzlich benutzen, wenn es nicht
durch Z1012-33 "Keine Mofas" untersagt wird!
Vor rund 6 Wochen wurde die
K25 für den Gesamtverkehr gesperrt - erfreulicherweise nicht für
Fußgänger und Radfahrer: Ein provisorischer Rad-/Fußweg erspart
nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern einen erheblichen Umweg. Wer das
allerdings nicht weiß, wird von der Ausschilderung
über Manstedten oder die Bonnstr. umgeleitet: Während hinter der
Hinweistafel an der abknickenden Vorfahrt in Geyen immerhin noch
"Radfahrer frei" sind, ist hinter der Einmündung Burgstr. Schluß -
anscheinend sind der Stadt die Zeichen 1022-10 ausgegangen! In allen
Fällen hätte Z260 "Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" oder
besser noch Z357-1 "durchlässige Sackgasse" alles eindeutig gesagt.
Vor und hinter der Baustellenzufahrt über den provisorischen
Rad-/Fußweg längs der K25 fordert Z 1012-32
Radfahrende zum Absteigen auf, obwohl die Querung vollkommen
übersichtlich und der Baustellenverkehr sehr überschaubar ist - eine Vorfahrtregelung gibt es nicht,
also rechts-vor-links!?
Kommentar der Verwaltung dazu auf Nachfrage: Die
Radfahrer sollen zu ihrer eigenen Sicherheit absteigen, denn es gibt
immer wieder Radfahrer, denen ist es völlig egal, ob und ggfls. welche
Beschilderung angebracht wird, die interessiert auch kein möglicher
Weise querendes Baufahrzeug. Und wenn die dann in ein solches
reinbrettern sind immer Stadt und Baufirma schuld, weil nicht genügend
beschildert worden ist.....
Häh??? Es ist wohl ziemlich egal,
ob man radfahrend oder -schiebend unter einem Baufahrzeug landet.
"Brettern" geht hier wegen des engen Kurvenradius, der schmalen, meist
verschmutzten Oberfläche und der Begrenzungsgitter nicht. Und wer
Schilder nicht beachtet, dem ist auch mit "Radfahrer absteigen" nicht
zu helfen - zur "Entkulpierung" der Stadt ist das eher unzureichend im
Gegensatz zu einer klaren Vorfahrtregelung! Jedenfalls verleiten
unsinnige Verkehrszeichen auch schon mal besonnene Verkehrsteilnehmer
dazu, solche Schilder (und dann manchmal auch sinnvolle) zu ignorieren!
Seit nahezu 2 Wochen ist der Radweg
längs der K25 zwischen Pariser Str. und Am Bendacker gesperrt. Entgegen
der "augenscheinlichen Wahrnehmung" der Verwaltung wird die
eingerichtete Umleitung durch den Bendacker von Fußgängern gar nicht
und von Radfahrenden nur zum kleineren Teil angenommen: Die meisten
fahren Richtung Pulheim auf die Fahrbahn (und tun damit recht: wenn ein
nutzungspflichtiger Radweg endet, dürfen Radfahrende die Fahrbahn
benutzen, wenn diese nicht ausdrücklich dem motorisierten Verkehr
vorbehalten ist). Leider fehlt eine ordentliche Ausleitung - der
prov.
Überweg ist zum Wechsel vom Radweg auf die Fahrbahn völlig ungeeignet.
In Gegenrichtung wird meist auf der nördlichen Fahrbahn gefahren. Der
Radweg selber ist noch völlig intakt, die frühzeitige Sperrung lässt
sich allenfalls mit dem Baustellenverkehr begründen, der sich
allerdings in dem aktuell sehr überschaubaren Umfang m. E. gut
"manuell" regeln ließe. Auch die Notwendigkeit der derart frühzeitigen
Sperrung der Fahrspur Richtung Westen verschließt sich meinem
Verständnis.
Den Vogel abgeschossen hat eine Autofahrerin, die aus dem Bendacker
kommend Richtung Geyen wollte: Sie ist kurzerhand gegen die Einbahnstr.
rechts abgebogen -
schließlich war genügend Platz für Begegnungsverkehr!
Leichtsinnigerweise habe ich bei der Stadt moniert, daß es zwar "dem
mündigen Bürger unbenommen ist, auch auf die Fahrbahn der K25
auszuweichen und diese bis zum Kreisel Pariser Straße zu befahren" wie
die Verwaltung mitteilte, aber es eine Überleitung auf die Fahrbahn
bisher nur über die Grasnarbe des Sicherheitsstreifen gibt. Diese
Anregung hat die Stadt umgehend aufgegriffen - Ergebnis siehe
Foto unten rechts: die Stadt gibt sich wahrlich redliche Mühe, das
Prädikat "fahrradfreundlich" vollends zu verspielen!
Auch am 02.04.16 - 4 Wochen nach Sperrung des Kombiweges längs der K25
ist das Bild unverändert: Den weitaus meisten Radfahrenden und allen
Fußgängern verschließt sich nach wie vor der Sinn der Vollsperrung, und
so wird Richtung Pulheim
- vor den Gittern auf die Fahrbahn gewechselt, wie unzählige
Reifenspuren im Sicherheitsstreifen belegen oder
- hinter der Ampel mit einerm kleinen Schwenker über die Fahrbahn auf
den Radweg gewechselt
In Gegenrichtung nutzen nicht nur Baufahrzeuge die rechte Fahrspur,
sondern auch die Radfahrenden, die nicht nach der Absperrung auf den
Radweg fahren.
Auch die erste Sitzung des TVA in
2016 am 17.02. endete mit einer Niederlage für Radfahrende: War schon
der nördliche Radweg an der K25 zwischen den Kreiseln Am
Sonnenhang/Pariser Str. und Am Bendacker mit einem mehr als
fragwürdigen Argument (s. unten)
gekippt worden, ist auch unser Antrag auf Anlegung eines
Schutzstreifens auf der Nordseite der K25 zwischen den beiden Kreiseln
abgelehnt worden - mit nur einer Enthaltung! Argumentation des Kreises
und der Verwaltung siehe hier.
Zwei Tagesordnungspunkte des TVA am 16.09.15 werfen ein bezeichnendes
Licht auf die Fahrradfreundlichkeit zumindest des
technischen Beigeordneten: Unter TOP 4
wurde ohne große Diskussion eine Bebauungsplan-Änderung zur
Umwandlung einer Grünfläche in 7-8 Parkplätze
beschlossen.
Der TOP10
wurde dagegen auf Wunsch der Verwaltung abgesetzt: Einem Anwohner wäre
die Zufahrt zu seiner rechtmäßig erbauten Garage verwehrt worden, da
sie im Bebauungsplan als Fußweg deklariert ist - ebenso wie rund 200m
bisher mit Zeichen 240 als gemeinsame Rad-/Fußwege gekennzeichnete Wege
- bei Breiten von 3,80m (ca. 170m Hauptweg) und zwischen 3,10m und
2,75m auf kürzeren Nebenwegen. Die Anfrage, warum hier nicht genauso
wie in TOP4 der Bebauungsplan nachgebessert werde, wurde nicht mit
einer plausiblen Begründung, sondern mit dem Totschlag-Argument
abgeschmettert, daß dieser immense Aufwand von der Verwaltung nicht zu
stemmen sei - zumal für eine
solche Kleinigkeit.
Signifikant: Für die Errichtung von 7-8 Parkplätzen ist der Aufwand
machbar, für den Erhalt von 200m Radweg (und Fehlerbeseitigung) nicht!
Auf wenig Gegenliebe war der Entwurf der Verwaltung bei Politik und
ADFC gestoßen, am geplanten Kreisel K25/Am Bendacker nur
einen Überweg/Furt über die K25 zu "spendieren": Insbesondere der dann
notwendige 2-Richtungsverkehr für Radfahrende in der ostlichen Furt
wurde allgemein als nicht optimal betrachtet. In der Sitzung des TVA am
24.06.15 kam die Retour-Kutsche: Die allseits gewünschte 2. Querung auf
der Geyener Seite wurde zwar eingeplant, dafür aber der neue
Rad-/Fußweg auf der nördlichen Seite der K25 gestrichen mit der
fadenscheinigen Begründung, daß "aus
Sicht der Verwaltung eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs in
dem Kreisel Am Bendacker über die Einmündung der Straße Am Bendacker
aufgrund der unzureichenden Sichtbeziehungen (!) nicht möglich
ist", (in eine 30-Zone - wir würden Am Bendacker
gerne zur Fahrradstraße machen!)
obwohl in der Verwaltungsvorschrift zur StVO innerörtliche
2-Richtungs-Kombiwege ausdrücklich untersagt werden: "Die Benutzung von
in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist
insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen
Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet
werden."
Ebensowenig ernst zu nehmen ist der Versuch der Rechtfertigung für den
Entfall, daß der vorhandene Zweirichtungsweg auch jetzt bereits
innerorts liege, zudem großzügig verbreitert werde und insofern
Bestandsschutz genieße. Wenn - was zu befürchten ist - die aktuelle
Planung (ohne den nördlichen Rad-/Fußweg zwischen den Kreiseln Pariser
Str. und Am Bendacker) realiesiert wird, gibt das ein prächtiges
Beispiel für Fehlplanung: Gut 30m dieses Radweges (auf Höhe
Penny-Markt) wurden bereits mit dem Kreisel Pariser Str. angelegt,
weitere gut 30m werden nordöstlich am Kreisel Am Bendacker für die
Bushaltestelle angelegt - dazwischen fehlen gerade mal 130m!
Wie der Weg
zwischen Bergheimer Str. und dem Ende des Nelkenweges sind viele sogar
der ERA genügenden Wege im Stadtgebiet für Radfahrende
tabu. Zeichen 239 "Fußweg" verbietet hier das Fahren (Mindestbreite lt.
ERA 2,50m, der StVO genügen sogar 2m!). Sind das etwa die Auswirkungen
der jahrelangen fehlerhaften Widmung solcher Wege als Fußwege anstatt
als Gemeindestraße mit Nutzungsbeschränkung auf Fußgänger und
Radfahrer? Leider gibt es keine Übersicht der als "Fußweg" gewidmeten
Wege - die muß man sich wohl oder übel im Amt raussuchen.
Seit
die K5 zwischen Brauweiler und Widdersdorf zurückgebaut wurde, entpuppt
sich die Überleitung des östlichen Radweges an der L213 in die nunmehr
wohl als Wirtschaftsweg eingestufte ehemalige K5 als Niemandsland: Der
veritable Brombeerbusch wuchert immer weiter darüber - an der engsten
Stelle verblieb weniger als 1m Radweg. Nach 3h privaten Einsatz
(alleine) und heute weiteren 3h - Gott-sei-Dank mit spontaner
Unterstützung zufällig vorbeikommender RadlerInnen - ist der Weg wieder
frei. Von langer Dauer wird es nicht sein: Wenn die Stadt Pulheim diese
Ecke nicht in ihre regelmäßige Pflege übernimmt, wird es in wenigen
Jahren wieder wie vor einem Monat aussehen. Dagegen haben wir nichts, wenn der Radweg vor diesem Busch bereits in
die ehem. K5 übergeleitet wird!
Offensichtlich
konnte auch der Begegnungsunfall zweier Radfahrender dort am 16.07.15
mit Personenschaden (nur 2 Monate nach dem Radikal-Rückschnitt in
Eigneregie - s. o.) keine Klärung über die Zuständigkeit für diesen
"Appendix" des Radweges an der L213 herbeiführen. Nach Anfrage im
TVA am 15.06.16 ging's dann allerdings recht schnell: Am 17.06.16
wurden sich Landesbetrieb Straßen NRW und Stadt vor
Ort schnell einig, daß dieses Stück Radweg in die Zuständigkeit der
Stadt fällt. Und - o Wunder! - eine Stunde nach dem Treffen vor Ort war
der Weg wieder so halbwegs freigelegt - gut, zwar nicht durch die
Offiziellen, sondern getreu dem Motto "if I don't do it, it wouldn't
get done" habe ich selber Hand resp. Heckenschere angelegt. Allerdings
ist die nachhaltige Lösung (Überleitung des Radweges in die
ehemalige K5 vor dem Vorfahrt-Achten-Schild) an
den Kosten gescheitert. Laufende Instandhaltung wird zwar auf Dauer auf
jeden Fall teurer, aber ..... Die Sichtbeziehung in der Kurve ist
jedoch auch nach dem behelfsmäßigen Rückschnitt unverändert gefährlich
unzureichend - siehe unten!
Irgendwann
in den vergangenen Tagen (vor dem 29.06.16)
hat der Bauhof "zugeschlagen" und "tabula rasa" gemacht (o. rechts).
Das sieht jetzt zwar grauslich aus, die verbliebene Brombeerranke
quer über den Weg ist nicht gerade fahrradfreundlich und hat sich
gegen mein Taschenmesser heftig gewehrt, aber immerhin ist die
Sichbeziehung vorerst wiederhergestellt. Das wird allerdings nicht von
langer Dauer sein, da im Fuß des Hochspannungsmastes die Brombeeren
fast ungeschoren davongekommen sind!
Radwandern im Rhein-Erft-Kreis: die
offizielle Radwanderkarte
des Rhein-Erft-Kreises ist erschienen - und hat die Befürchtungen
bestätigt: Wie bei den 50.000er Karten der BVA üblich, wurde (aus
Kostengründen) einfach 100.000er Karten vergrößert mit dem
zweifelhaften Erfolg, daß die Karte auf den ersten Blick sehr
aufgeräumt und übersichtlich erscheint. Bei auch nur halbwegs genauerem
Hinsehen jedoch wird klar: Es fehlen viele Details, die wir in den
Karten der Landesvermessungsämter (auf Basis der topografischen Karten
1:50.000) schätzen gelernt haben: Nicht nur detaillierte Höhenlinien,
sondern vor allem vollständige
Darstellung aller (Feld)Wege. Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen
hier kein Ausschnitte gegenübergestellt werden, aber ein paar Beispiele
sollten erwähnt werden:
Durch das Marienfeld führen lediglich 2 Wege in Nord-Süd-Richtung,
Querwege fehlen völlig. Auch auf der Glessener Höhe fehlen
Wirtschaftswege völlig. Der bereits vor einigen Jahren ausgebaute
Radweg längs der Bahnstrecke Pulheim-Köln zwischen Feuerwehr und
Randkanal fehlt völlig, der weitere Verlauf längs des Randkanals
Richtung Widdersdorf (vor einem Jahr im Rahmen des
Randkanal-Radwanderwegs erneut oberflächenverbessert) ist ebenfalls
nicht existent. Hinzu kommen sachliche Fehler: Z. B. gibt es keinen
straßenbegleitenden Radweg am Gregor-Mendelring in Müngersdorf. Je
länger man hinschaut, desto mehr Fehler/Fehlendes findet man.
Fazit: nicht empfehlenswert.
Knotenpunktsystem
Mit der Aufstellung der Karten (inkl. großflächiger
Logos des Kreises und des Rhein-Erft
Tourismus e.V.) ist das aus Belgien und Holland bekannte
Knotenpunktsystem in modifizierter Form auch im Rhein-Erftkreis
fertiggestellt. Wesentlicher Unterschied: Die Zwischenwegweiser
enthalten keine
Angabe der Knotenpunktnummer, in
dessen Richtung sie weisen. Damit ist nicht erkennbar, ab ein
Zwischenwegweiser zur landesweiten Radwegweisung, zu neueren
Themenrouten (z. B. Fußballroute NRW) oder zum Knotenpunktsystems
gehört. Betrüblich: Die (kreis)eigenen Themenrouten (Bergheimer Acht
und Pulheimer Herz) fehlen auf den Übersichtskarten und in der
Auflistung der "linksrheinischen" Themenrouten, da sie "nicht
HBR-konform beschildert seien". Das gilt zwar ebenso für eine ganze
Reihe der aufgeführten Themenrouten, aber da fehlte wohl die Lobby von
Berg- und Pulheim und ...???
Ein Test (Weg von Pulheim nach Frechen) der Knotenpunkte mit der neuen
Radwanderkarte des REK ging gründlich "in die Hose": Es fand sich keine
Knoten, die nur halbwegs zwischen Pulheim und Frechen liegen. Überhaupt
scheint Pulheim für das Knotenpunktsystem Diaspora zu sein: Während es
in/um Stommeln ca. 6 Punkte gibt, kommen Sinnersdorf und Pulheim gerade
mal auf einen, und Geyen, Sinthern und Brauweiler gehen ganz leer aus.
In OpenBikeMap sind die Knoten bereits eingetragen,
im Routenplaner NRW
fehlen sie hingegen noch. Bis auf zwei Knoten (23 und 24) auf dem
uralten R18 zwischen Stommeln und Hüchelhoven liegen die weiteren
Pulheimer Knoten pikanterweise auf Regio-Grün-Routen, jedoch alles
andere als flächendeckend wie in Holland
oder Belgien.
Unsere Nachbarn im Kreis Heinsberg zeigen, wie es aussehen sollte: In
dieser Richtung geht's zu den Knoten 67 und 68 und auf der
Niederrheinroute!
Aufhebung des Radweges an Zum
Sportzentrum/Albrecht-Dürer-Str.
Wie
befürchtet, haben Politiker von CDU, FDP und SPD im TVA am 13.11.13 dem
Beschlußentwurf der
Verwaltung zugestimmt, die Aufhebung des Radweges an Zum
Sportzentrum / Albrecht-Dürer-Str. beizubehalten. Der Bürgerantrag, das
Nutzungsrecht auf dem "linken" Radweg (in südöstlicher) Richtung mit
Zeichen 1022-10 "Radfahrer frei" zu erhalten, wurde mit großer Mehrheit
abgelehnt und kann nur noch auf dem Klageweg weiterverfolgt werden.
Während die Nutzung
des baulichen "rechten" Radweges in den Bereichen a (Am Sportzentrum) c
und d (Albrecht-Dürer-Str. zwischen M.-Grönewald-Str. und
E.-Nolde-Str.) wegen § 2 (4) der StVO nicht untersagt werden kann,
halten die "verkehrslenkenden Behörden" die Nutzung des "linken"
Radweges wegen der Grundstückszufahrten, Einmündungen und insbesondere
der Parkplätze am Netto für im Sinne der Bestimmungen der VwV zur StVO
nicht gegeben. Dort heißt es
Voraussetzung für die Freigabe linker
Radwege ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der
seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens
2,0 m beträgt;
b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und
verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden
Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
Kriterium
a) ist in den Bereichen 1 und 3 eindeutig erfüllt, in den Bereichen 2
(ca. 1m "Radweg") und 3 (Einengungen des Radweges durch Pflanzbeete,
die wohl illegales Parken auf dem Radweg verhindern sollen) ist mehr
als die erforderliche Mindestbreite für einen kombinierten
2-Richtungs-Rad- /Fußweg vorhanden, lediglich im Bereich 5 fehlen 10cm
Breite, und der neue Kindergarten lässt zumindest während der Bring-
und Abholzeiten einen Radverkehr hier nicht zu.
Kriterium b) ist einer
der beiden "Knackpunkte": mehr als 25 Jahre sahen die
"verkehrslenkenden Behörden" kein Problem, trotz der Netto-Parkplätze
die Nutzungspflicht in beiden Richtungen anzuordnen, neuerdings "sind
die Sichtbeziehungen" zwischen ausparkenden KFZ und linksfahrenden
Radfahrenden nicht mehr ausreichend - obwohl zwischen Radweg und
Parkplätzen durchgängig ein 1,8m breiter Gehweg liegt! Wer ist denn da
- bei dem gebotenen vorsichtigen "Heraustasten" aus den
Parkplätzen - in erste Linie gefährdet? Nicht die Radfahrenden, sondern
die Fußgänger, denen konsequenterweise die Nutzung des "linken"
Gehweges untersagt werden müsste :-).
Schutzstreifen
auf der K10 Orr-Auweiler
Seit
Kurzem sind im Rahmen eines bundesweiten Modellversuchs auf der K10
beidseitig Schutzstreifen markiert worden. Ein Begegnungsverkehr
PKW-PKW ist hier ohne Nutzung der Schutzstreifen nicht möglich - bei Tempo 70! Die Situation vor der
Markierung kann sich hier und hier angesehen werden. Jetzt sieht's dort so aus:
Da fällt die Erklärung der wegen weniger Zentimeter
mangelnder Straßenbreite entfallenen
Schutzstreifen/Aufstellfläche an der K25 in Sinthern
schwer - zumal bei Tempo 30!
nach↑oben
Aufhebung
von nutzungspflichtigen Radwegen in Tempo-30-Zonen
Entsprechend der seit
01.04.13 verbindlichen StVO-Novelle wird die
Nutzungspflicht für Radwege auf (fast) allen Straßen in Tempo-30-Zonen
im Stadtgebiet
aufgehoben. Die Maßnahmen können im Einzelnen in der
Beschlußvorlage 138/2013 auf http://sdnet.pulheim.de/rim350/vorlagen.do
nachgelesen werden.
Während die Aufhebung in der Widdersdorfer-, Albrecht-Dürer-,
Adolph-Kolping-Str. und Am Sportzentrum der StVO-Novelle entsprechen,
wird die Nutzungspflicht in der Donatusstr.
aufrechterhalten. Dazu wird
die 30-Zone durch Tempo-30-Beschilderung mit der Begründung
"schutzwürdige Einrichtungen (Schule, Zahnrad)" ersetzt.
Ganz
abgesehen davon, daß jetzt das Stoppschild völlig von 30-Ende/Beginn
30-Zone verdeckt wird (das kommt von den vielen Schildern) - aus vielen Gründen müsste hier im Gegenteil die
Nutzungspflicht aufgehoben werden:
- Der
Zugang von/zum Zahnrad ist insbesondere von Westen kaum einsehbar.
Insofern kommt es hier regelmäßig zu kritischen Begegnungen zwischen
Radfahrenden auf dem Kombiweg und Kindern/Radfahrenden, die das Zahnrad
oder den zugehörigen Spielplatz verlassen.
- Es
gibt keinen Zweiradverkehr von/zur Donatusschule, aber jede Menge
Behindertentransporte zum Unterrichtsbeginn und -ende, die den Kombiweg
queren.
- Dieser Weg wird häufig von Gruppen der Donatusschule mit
vielen Rollstuhlfahrern genutzt.
- Die
Auflösung des 2-Richtungs-Kombiweges zur Kastanienallee/Helmholtzstr.
ist völlig ungeregelt: Zum Schulzentrum verlassen die meisten
Radfahrenden den Kombiweg zur Zufahrt zu den Sporthallen, spätestens
jedoch an der Einfahrt zur Donatusschule, um sich als Linksabbieger in
die Fahrbahnmitte einzuordnen. Wird der Nutzungspflicht entsprochen,
muß rechts an der Absperrung vorbei gefahren sowie Helmholtzstr.,
Donatusstr. und Kastanienallee gequert werden, um zur
Fahrradabstellanlage der Schule zu gelangen. Die Rückfahrt stellt
sich ähnlich verzwickt dar: Einbiegen auf die Kastanienallee, Ausfahrt
auf 5m Kombiweg im Zwickel zwischen Kastanienallee und Donatusstr.,
Queren der Donatusstr, ....
Völlig unverständlich, daß der separate Radweg an der Albrecht-Dürer-Str.
komplett aufgehoben wurde, anstatt dort wenigstens die Nutzung
freizustellen: Die Gefahrenlage dort ist mit der Donatusstr.
vergleichbar: Schulweg, Tempo-30 wird nur unzureichend eingehalten.
Darüber hinaus haben die vielen Fahrbahneinengungen keine
Fahrradfuhrten, so daß auch Radfahrende diese umfahren müssen - solche
Fuhrten gibt's aber an der Donatusstr. Dagegen ist der Radweg an der
Albrecht-Dürer-Str. weitgehend vom Geweg getrennt und großzügig
bemessen, was man von dem an der Donatusstr. beim besten Willen nicht
behaupten kann: er genügt mit 2m + 50cm Sicherheitsstreifen gerade noch
der StVO, aber liegt bereits 50cm unter der Mindestbreite lt. ERA. Was
bei der Diskussion um die Albrecht-Dürer-Str./Am Sportplatz/Donatusstr.
außer acht
gelassen wurde: Lt. StVO § 2, Abs. (4) dürfen "Rechte Radwege (auch)
ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 benutzt werden. Linke
Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden,
wenn dies durch das allein stehende
Zusatzzeichen „Radverkehr frei“
angezeigt ist."
Unser Vorschlag: Die linken
Radwege Am Sportplatz, Albrecht-Dürer- und Donatusstr. mit Z 1022-10
"Radfahrer frei" freizustellen und alle Z. 239/240/241 zu entfernen.
Daß die Stadt Z1022-10 nachbestellen muß, steht nicht zu befürchten (s.
u.), denn ....
En passant wurden bei
dieser Gelegenheit an folgenden Stellen die durch Zeichen 240 (gemeinsamer Rad- und Gehweg) gegebene Gleichberechtigung
von
Fußgängern und Radfahrenden aufgehoben und durch Zeichen 239 (Fußweg)
mit Zusatz "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) Radfahrende Fußgängern
untergeordnet:
- Venloer Str./Bahnstr.
Richtung Bahnhof
- Zwischen "Am Kleekamp" bis zur Bergheimer Str.
- Unterführung der Bahn zwischen Bergheimer Str. und Mittelstr.
- Weg zwischen Mathilden- und Jahnstr.
Diese Umstufung erscheint zunächst
unwesentlich, könnte für Radfahrende aber unangenehme Folgen haben:
Falls es jetzt hier zu einem Unfall zwischen Fußgänger und Radfahrendem
kommt, trifft letzteren zumindest eine Mitschuld - schließlich sind
Fußgänger jetzt grundsätzlich bevorrechtigt. Hinzu kommt die wesentlich
reduzierte zulässige Fahrgeschwindigkeit ("Schrittgeschwindigkeit") -
alles in Allem also ein weiterer Schritt weg vom fahrradfreundlichen
Pulheim, jedoch ohne rechtliche
Grundlage: Denn § 45 Abs.
(1c) StVO schreibt vor, daß "eine Tempo-30-Zone ....nur Straßen ohne ..... benutzungspflichtige Radwege
(Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237)
umfassen darf." Eigenständige
Rad-Fußwege wie die oben aufgeführten sind von diesem Verbot nicht
betroffen! Damit bedeutet die Umschilderung eine unzulässige
Behinderung des Radverkehrs und muß zurückgenommen werden (womit dann
wieder einige Schilder für die Freigabe der Radwege an Albrecht-Dürer-
und Donatusstr. frei werden).
Verschlimmbesserung
K25/Zum Birkengraben
In den Herbstferien
wurden die Bemühungen des Bürgerdialog
Sinthern zumindest aus Sicht der FahrradfahrerInnen mit einer heftigen
Verschlimmbesserung belohnt: Der rutschige Belag in der Kurve der
Brauweilerstraße (K25) wurde abgefräst und durch eine griffigere (?)
"Dünnschicht im Kalteinbau" ersetzt. Am 23.10.12 wurden dann die
Markierungen "wiederhergestellt":
Zwar
wurde der Kurvenradius für die kurvenäußere Fahrspur deutlich
vergrößert/vergleichmäßigt, aber auf Kosten der Aufstellfläche für den
Abzweig Zum
Birkengraben, obwohl gerade dieser Weg zum
Schulzentrum Brauweiler viel genutzt wird. Wird der äußere Schutzstreifen
konsequent bis zum
Kurvenende weiter weggelassen (die Fahrspuren auf der neuen
Fahrbahndecke zeigen deutlich den Weg, den KFZ hier nehmen), ist
auch wieder Platz für die "Scheinsicherheit" einer markierten
Aufstellfläche. Der Gutachter hatte zu besseren Sicherung
sogar
echte Inseln vor und hinter der Aufstellfläche empfohlen. Das sollte mit
mobilen Elementen mal erprobt werden!
Die Sachstandsmitteilung TOP 14.1 (Vorlage 359/2012) der
Verwaltung vom 26.10.12 an den Ausschuß für Tiefbau und Verkehr
verschweigt diese Benachteiligung der Radfahrer, die Verwaltung der
Stadt zieht sich
hinter die Antwort des Kreises zurück (O-Text Kreis in Arial sw
kursiv, Kommentare in Times bl):
"PKW-Fahrzeugführer, die sich in der Kurve darum bemühten, die seitlich liegenden Schutzstreifen nicht zu befahren, wurden in Fahrtrichtung Geyen in die Fahrbahnmitte gedrückt. Deshalb wurde die Kurve (und die Aufstellfläche) oft geschnitten. ....."
Autofahrer, die Schutzstreifen respektieren, schneiden im Allgemeinen keine Kurven. Die "Ideallinien-Fahrer" (und das ist die deutliche Mehrheit) nutzen nicht nur den Schutzstreifen auf der Kurveninnenseite, sondern dürfen jetzt sogar die Leitlinie in der Fahrbahnmitte überfahren, wenn es der Gegenverkehr zuläßt! Mit der Aufstellfläche und den durchgezogenen Mittellinie wurde dem KFZ-Lenker wenigstens noch "hier nicht" bedeutet.
"Dem
Radfahrer wurde eine Scheinsicherheit suggeriert, die nicht vorhanden
war. Ohne Schutzstreifen ist die Fahrbahn für den PKW deutlich breiter
und es wird im Regelfall deutlich weiter am rechten Rand gefahren.
Somit wird die Verkehrssicherheit des gesamten Knotens verbessert."
Wie das? - doch nur für KFZ! Zwar
hat die durchgezogene Mittellinie und die (bis vor wenigen Jahren noch
rot eingefärbte) Aufstellfläche Abbiegeunfälle mit Radfahrern
erfolgreich verhindern helfen - hier von "Scheinsicherheit" zu
sprechen, ist eher "scheinheilig" - aber das scheint nicht nur den
Kreis, sondern auch die Stadt Pulheim nicht zu interessieren: Zur Zeit
stehen hier wohl nur KFZ-Unfälle zur Debatte, und die können so
eventuell vermindert werden - ein Armutszeugnis für den
"fahrradfreundlichen" Kreis/Kommune!
Jedenfalls überfahren etwa die Hälfte aller KFZ in Richtung Geyen die
(nunmehr unterbrochene) Mittellinie selbst bei Gegenverkehr (von
wegen: "werden vom Schutzstreifen zur Mitte gedrückt" - der ist
schließlich nicht mehr da!). Der Gegenverkehr schneidet (fast)
ausnahmlos den verbliebenen Schutzstreifen, wahrscheinlich auch von der
(nicht mehr vorhandenen Aufstellfläche) in's Kurveninnere gedrängt.
Selbst ein "blau-silbernes KFZ" (mit NRW-Kennzeichen!) schnitt ohne
jede Not die Kurve und nutzte den Schutzstreifen, um die Kurve
möglichst auf der Ideallinie zu fahren!
Daß die Ideallinie und nicht
die Leitlinien der Schutzstreifen Maß der Dinge für die meisten
KFZ-Führer ist, kann man an den mehr oder weniger deutlichen
Abnutzungen der Leitlinien längs der Schutzstreifen in der gesamten
Ortslage Sinthern/Geyen deutlich erkennen: kurveninnere Leitlinien sind
kaum noch erkennbar, kurvenäußere dagegen noch fast "wie neu"!
In der Sitzung des TVA am 17.04.13
wurde der Bürgerantrag regelrecht abgeschmettert: Mit nur einer
Gegenstimme folgte der Ausschuß der Beschlußvorlage 134/2013 der
Verwaltung. Demnach soll ein Jahr ohne weitere Änderungen beobeachtet
werden. Zur TVA-Sitzung am 13. November 2013 sollen die Ergebnisse der
Beobachtung vorgelegt werden. Bleibt uns nur übrig zu hoffen (oder zu
beten), daß nicht ein Unfall dort die Berechtigung des Bürgerantrags
bestätigt. Immerhin hat Herr Kapp vom Rhein-Erft-Kreis bestätigt, daß
auch nach Sanierung der gesamten (zu wenig griffigen) Oberfläche der
K25 in der Ortslage Sinthern/Geyen in 2013 die Tür für eine Aufweitung
der Kurve entsprechend Empfehlung des Gutachters und Bürgerantrag nicht
zu sei.
Auf eine Abbiege-/Querungshilfe muß wohl bis zum ersten Unfall an
dieser Stelle mit Fußgänger-/Radfahrerbeteiligung gewartet werden: Mit
der griffigeren Straßenoberfläche, Fahrspurverbreiterung zu Lasten
Schutzstreifen und markierter Mittelinsel gingen die (polizeibekannten)
Unfälle hier auf einen innerhalb des vergangenen Jahres zurück, womit
Verwaltung und Politik (außer dem Bürgerverein) keinen weiteren
Handlungsbedarf sieht (TVA am 19.02.14, TOP 4).
Randkanal-Radweg
(„Erlebnispfad „Kölner Randkanal“):
Obwohl die Gefahren bei der Querung der
L183 seit langem hinlänglich bekannt sind, wurde im Rahmen des
Regionale-Projekts „Radweg Kölner Randkanal“ an noch wesentlich
gefährlicherer
Stelle (siehe unten) direkt neben der
Brücke über den Randkanal eine Querung
ohne jede Hilfe eingerichtet. Ob die beidseitigen blau-weißen Baken
hier als
Sicherung ausreichen ist zu bezweifeln. Ebenso unverständlich/nicht
nachvollziehbar: Die ebenso ungesicherte Querung dieses Radweges über
die
Aachener Str. (B55) neben dem Randkanal. Eine Stellungnahme des
Zweckverbandes
Kölner Randkanal und des Planers war bisher nicht zu erlangen. Im
Gegensatz
dazu wurde die Querung eben dieses Radweges über die Venloer Str. (K24)
mit LSA
gesichert! Wie (leider) üblich haben wir erst durch den Bau von diesem
Radweg
und seinen Fehlplanungen erfahren – eine Korrektur ist wohl kaum noch
zu
erwarten, da bereits zu viel fertig gestellt ist. Weiterhin sind
bereits die ersten
Schäden auf dem überwiegend mit einer wassergebundenen Decke
hergestellten
Radweg festzustellen, und zwar durch
Herstellungsmängel
(Senke am „Kraftwerk“)
Pferde
(bei Widdersdorf)
landwirtschaftliches
Gerät (hier südlich B55)
Wer den
Altmühltal-Radweg kennt, weiß, dass eine wassergebundene Decke im
Allgemeinen
gut zu befahren ist und auch bleibt, solange sie nicht von Treckern,
Pferden
oder ähnlichem aufgewühlt wird. Der Planer scheint davon allerdings
wenig
Ahnung zu haben - jedenfalls wird dieser Radweg nicht lange komfortabel
befahrbar
sein. So ist die
Route geplant und
großenteils realisiert, und so wäre sie besser
geführt worden.
Nachtrag 29.12.12: Was die
Landwirtschaft (deren Verkehr hier immerhin noch "frei" ist) vom
Radweg auf der falschen Seite des Randkanals in Lövenich hält, wurde
bereits kurz nach Errichtung der Sperrpfähle deutlich:
Lt.
Projektdossier sollte hier der Radweg auf der im Foto linken Seite
angelegt werden. Dort gibt es u. A. drei Spielplätze mit Bänken, die
als Pausenmöglichkeit hätten genutzt werden können - vertan!!! p. s.:
Die Poller sind seid geraumer Zeit (mind. Ende 2013) völlig
verschwunden.
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Vor
wenigen Wochen wurden auf der Nettegasse
zwischen dem Kreisel und dem Ortsausgang entsprechend einstimmigem
Beschluß im Ausschuß für Tiefbau und Verkehr die
Markierung von beidseitigen Schutzstreifen aufgebracht und entsprechend
absolutes Halteverbot angeordnet. Das stieß offensichtlich allenfalls
bei den
Landwirten auf Gegenliebe - die hatten das zumindest werktags gefordert
und
auch bekommen, da sie sonst bei beidseitig geparkten Fahrzeugen mit
ihrem
landwirtschaftlichem Gerät dort nicht durchkamen. Trotzdem wird
beiderseits
fleißig geparkt. Am Samstag, dem 12.03.11 gegen 12:25 Uhr wurde
festgestellt,
dass die Zusatzschilder „nur Werktags“ wieder angebracht waren –
inzwischen
sind sie wieder weg. Auf der Südseite gilt Halteverbot lediglich kurz
vor der
Einmündung Rossackerweg. Dass die StVO-Novelle 12.2010 für
Schutzstreifen gleichzeitig „eingeschränktes Halteverbot“ anordnet -
auch ohne Zeichen 286,
wissen leider die wenigsten, wie die regelmäßig auf dem südlichen
Schutzstreifen geparkten PKW belegen. Markierungen gelten in den Köpfen
nur als
„Empfehlungen“. Insofern scheinen Z 286 auf der Südseite angezeigt. Die
Überleitung des südlichen Schutzstreifens auf den außerörtlichen
Zweirichtungsweg am Ortsausgang ist zwar vormarkiert, aber nicht
ausgeführt
worden. Nicht optimal ist der Beginn des südlichen Schutzstreifens
hinter einer
Fahrbahnverengung – der Sinn der Roteinfärbung ist nicht
nachvollziehbar.
Am
22.03.11 sind die Zusatzschilder
verschwunden – das Halteverbot stadtauswärts direkt hinter dem Kreisel
fehlt
immer noch.Das Halteverbot
auf der Südseite erstreckt sich nur über die letzten vier Häuser, sonst
gilt nach StVO Parkverbot!
Friedrichs Traum ist
eine verkehrsarme
Radwegeverbindung
parallel zur
B59/Venloer Straße (würde sich fast für den Radschnellweg Pulheim-Köln
anbieten). Wesentliches Hindernis auf diesem Weg ist der Pulheimer
Bach am Elchweg – hier fehlt eine Brücke. Darüber hinaus gibt auf der
ganzen
Strecke eigentlich nur noch 3 Punkte, die „auf Vordermann“ gebracht
werden
müssten:
1. Dauerhafte
Beseitigung der
Dauerflutung in der Mulde / Verlängerung Steinackerstr. durch
Auffüllung oder
fahrradtaugliche Herrichtung des Wirtschaftsweges längs der Bahn in der
Verlängerung der Rommerskirchener Str. (erledigt Anfang 2012)
2.
Weg zwischen Elchweg/Brücke über
den Bach bis zur Bahnunterführung Widdersdorfer Str.
3.
Herrichtung des ehemaligen
Kiesweges „Am Buschfeld“ (die Mulden in knapp 100m müssen hier
ausgebessert
werden) und Freigabe für Fahrradfahrer statt für Kiesfahrzeuge.
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Leider
mal wieder ohne Information des ADFC wurde von der Verwaltung an
Radwegen „gebastelt“, das Er- gebnis am 16.02.11 durch den
TVA gebracht: Die Brücke über den Pulheimer Bach zwischen
„Zur Alten
Wassermühle“
und Margeritenweg:
Unter Missachtung der Mindestbreite gemäß VwV zur
STVO für
kombinierte Rad-Fußwege von 2,50m sowie Mindestkurvenradien von 2,50m
(bei < 10km/h) gemäß FGSV wurde eine tolle Schikane in die Zufahrt
zur Brücke aus „Zur
Alten Wassermühle“ zur „Vermind- erung der unerlaubten Durchfahrt von
Krafträdern
und KFZ“ eingeplant, sogar mit Hochbordsteinen als Be- grenzung: Auf der verfügbaren
Fläche von 2x2m² kommt ein Fahrrad mit Anhänger zwar durch, aber
Be- gegnungsverkehr ist nicht möglich, sondern landet u. U. am
Hochbord-Begrenzungsstein und damit auf der Na- se! Daß sich dadurch
motorisierte
Zweiräder von der Durchfahrt abhalten lassen, ist völlig wirklichkeits-
fremd! Unser Vorschlag:
Wenn schon dieser .... Ver- schwenk nach der hochgelobten Abstimmung
mit den
Anwohnern (da hat wohl jemand seine Privat-Interessen durchsetzen
können) nicht
mehr rückgängig zu machen ist (gegen PKW hätte auch ein Poller
gereicht), dann
doch wenigstens:
- Verlängerung der
„Schikane“ auf 3m statt 2m Verkehrsfläche + 1m „Nase“
- keine Hochbordsteine, stattdessen horizontale Bake (Zeichen
625) auf der
„Nase“!
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Vergessen? – Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr
am 21.04.2010
Bei
der Bürgerwerkstatt
zur „Verkehrssituation Brauweiler“ am 19.09.08 wurde unter anderem die
Öffnung
der Straße Rosenhügel zwischen Bernhardstraße und Friedhofsweg für den
Fahrradverkehr in beiden Richtungen gewünscht – für die Fachplaner des
begleitenden
Ingenieurbüros eine Selbstverständlichkeit. Diese Maßnahme wurde in der
Sitzung
des TVA (s. o.) auf Priorität 1 hochgestuft – mit zwei Zusatzschildern
eine
lösbare Aufgabe. Die heutige (21.04.10) Nachfrage im TVA ergab, dass
diese
Maßnahme dem Ordnungsamt noch nicht einmal bekannt war! Nachtrag vom 08.06.11: Die Maßnahme ist
jetzt fast
abgeschlossen.
Die Nachfrage nach der Umsetzung des Bürgerantrages/Beschlusses
(ebenfalls vom
16.09.09) zur versuchsweisen Freigabe des Marktplatzes in Pulheim für
Radfahrer
wurde beschieden, dass eine Erprobungsphase von 3 Monaten für den
Frühjahr/Sommer 2010 vorgesehen sei, und „wir insofern mit der
Umsetzung im Mai
noch ganz gut im Zeitrahmen liegen“.
Kommentar eines (stimmberechtigten) Ausschussmitgliedes: „Das haben die
auch
vergessen!“ – dem ist nichts hinzuzufügen!
Nachtrag vom 04.06.2010: Lt.
Telefonischer Auskunft von Frau
Hausmann (Ordnungsamt der Stadt Pulheim) verzögert sich die Freigabe
des
Marktplatzes/Driesch um nochmals mindestens 2 Wochen (voraussichtlich
in KW24).
Grund: Der städtische Bauhof muß die Schilder noch bestellen! Seltsam:
bei
„ag(g)ressiven Greifvögeln“ dauerte die Korrektur des orthografischen
Fehlers
auf dem ersten Hinweisschild nach entsprechendem Vermerk in der Presse
kaum
mehr als einen Tag! Und: Offensichtlich wurde die Zusatzbeschilderung
erst Anfang
Juli angeordnet! Wann der Rosenhügel in Brauweiler freigegeben wird,
steht
ebenfalls in den Sternen: Lt. Herrn Senk sind die „verkehrslenkenden
Behörden“
derart überlastet, dass die „Bereisung“ als Voraussetzung einer
entsprechenden
Anordnung (immer) noch nicht terminlich festgemacht werden kann.
Nachtrag vom 18.11.2010: Ihr habt Euch
alle auf dem Markt/Driesch ordentlich
verhalten, es gab keine Beschwerden. In der Sitzung des TVA am 17.11.10
haben
daher SPD und Grüne sowie große Teile der CDU deutlich mit 21:9 für die
dauerhafte Freigabe des Marktes und Driesch für Fahrradfahrer „außer
während Veranstaltungen“ gestimmt und umgesetzt.
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Wie
auf den alten Pulheimer Fahrradstadtplänen zu sehen ist, herrschte
bisher auf dem Marktplatz in Pulheim friedliche Koexistenz zwischen
RadfahrerInnen und Fußgängern – obwohl dieser Bereich als Fußgängerzone
ausgewiesen und damit für RadfahrerInnen gesperrt ist. Die wegen der
stark erhöhten Unfallzahlen (nicht auf dem Marktplatz!) verschärften
Kontrollen von RadfahrerInnen wurden auch auf dem Marktplatz
durchgeführt – im Gegensatz zur bisherigen stillschweigenden Duldung
ziemlich drastisch: je 15 EUR mussten einige berappen, obwohl sie sich
gar keiner Schuld bewusst waren!
Entsprechend groß war die Empörung, und so fand unsere
Initiative/Unterschriftenaktion zum Bürgerantrag „Freigabe der
Fußgängerzone Marktplatz für RadfahrerInnen außer während
Veranstaltungen“ regen Zuspruch: 111 Unterschriften kamen zwischen 13
und 18 Uhr zusammen.
Der Bürgerantrag wurde im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
(TVA) am 16.09.09 (ab 17 Uhr im Ratssaal) angenommen: Für eine
Übergangszeit von 3 Monaten werden der Marktplatz und der Bereich "Auf
dem Driesch" für Radfahrer freigegeben. Start soll im Frühjahr 2010
sein, anschließend Bericht über die Erfahrungen.
In
Pulheim
verunglücken besonders viele Radler!
Diese Schlagzeile schreckte im Februar viele
Zeitungsleser auf: In 2008 ergab sich ein „Anstieg um 83 Prozent auf
123
Unfälle“ gegenüber 2007, während anderswo die Anzahl der Fahrradunfälle
deutlich sank, z. B. in Frechen von 117 auf 71.
Die OG Pulheim hat der Verwaltung Hilfe bei der Auswertung angeboten,
und der
Kreis will ein Gutachten zur Unfallstatistik beauftragen. Ein Teil des
drastischen
Anstiegs erklärt sich aus der Tatsache, dass Pulheim 2007 ganz am
unteren Ende
der Unfallstatistik lag, so dass bereits mittlere Unfallhäufigkeit
einen
erheblichen Zuwachs bewirkte.
Andererseits gibt es (fast) keine
Unfallschwerpunkte,
aber auch keineswegs ein überwiegendes Verschulden der RadfahrerInnen
an den Unfällen.
Auf Basis von allerdings nur 76 Unfallmeldungen haben wir folgende
Zahlen
ermittelt:
Unfallart
|
Fahrrad mit
|
Verursacher
|
Summe
|
beteiligte
|
Zeitraum
|
Alleinunfall
|
Motorfahrzg.
|
Fahrrad
|
Fußgänger
|
Fahrrad
|
Motorfahrzg.
|
Fußgänger
|
Sonst.
|
Unfallmeld.
|
Kinder <16
|
01.01.-30.04.08
|
3
|
13
|
0
|
0
|
5
|
10
|
0
|
1
|
16
|
3
|
01.05.-30.06.08
|
7
|
10
|
0
|
0
|
8
|
7
|
0
|
2
|
17
|
3
|
01.07.-31.08.08
|
2
|
10
|
2
|
1
|
8
|
5
|
1
|
1
|
15
|
7
|
01.09.-31.10.08
|
2
|
14
|
0
|
0
|
8
|
8
|
0
|
0
|
16
|
6
|
01.11.-31.12.08
|
1
|
10
|
1
|
0
|
5
|
7
|
0
|
0
|
12
|
3
|
Summe
|
15
|
57
|
3
|
1
|
34
|
37
|
1
|
4
|
76
|
22
|
Unfallort
|
Anzahl ca.
|
Donatusstr.
|
6
|
Bergheimer Str.
|
5
|
Hackenbroicher Str.
|
4
|
Nord-/Ostring/Escher
|
2
|
Hauptstr. (Sto.)
|
2
|
Venloer Str. (Pulh.)
|
2
|
Sonst.
|
55
|
Unfallursache
|
|
Anzahl
|
Vorfahrt
mißachtet/übersehen
|
33
|
Radfahrfehler
|
|
13
|
mangelnder
Sicherheitsabstand
|
10
|
Alkohol
|
|
|
8
|
Wegeschäden
|
|
4
|
Fahren auf Fußweg
|
|
4
|
Fahrraddefekt
|
|
2
|
PKW Tür Öffnen
|
|
2
|
Fahrrad ohne Licht
|
|
1
|
LSA mißachtet
|
|
1
|
Sonst.
|
|
|
2
|
Summe (inkl.
Mehrfachnennungen)
|
80
|
Diese Auswertung haben
wir der Verwaltung mit folgenden
Folgerungen aus Sicht des ADFC mitgeteilt:
Demnach erscheint
die"Jagd"auf"verkehrssündigende"Radfahrer (z. B. die
Knöllchen-Aktion auf dem Marktplatz) als Schnellschuss ohne wirklichen
Grund:
Wenn die Alleinunfälle von FahrradfahrerInnen herausgerechnet werden,
liegt der
Schwerpunkt der Unfallverursacher eindeutig auf Seite der motorisierten
Verkehrsteilnehmer.
Nicht mit Zahlen untermauert, aber nach mehrmaligen Lesen/Auswerten der
Berichte "gefühlt" gibt es neben den Unfallorten mit Häufungen
(Donatusstr., Bergheimer Str., Hackenbroicher Str.) vor allem drei
verhaltensbedingte Unfallursachen:
1. Übersehen (in der Regel: KFZ übersieht Fahrrad)
2. Fahrfehler der FahrradfahrerInnen (häufig bei Kindern)
3. Fahrfehler der FahrradfahrerInnen durch Alkohol
Demnach wären sichernde Maßnahmen
- an der Donatusstr.
- an der Bergheimer Str. innerhalb der Ortsgrenzen sowie
- auf der Hackenbroicher Str.
zu diskutieren und zu ergreifen,
- eine Intensivierung des Fahrradfahrtrainings in der Schule anzustreben
sowie Kampagnen
- für Sicherheitskleidung (Warnwesten) für FahrradfahrerInnen
- für bessere Unterweisung der Kinder durch die Eltern
- gegen den Alkohol am (Fahrrad-)lenker
zu erwägen.
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Nicht durchsetzen
konnte sich die
OG bei der Beurteilung des Verkehrsentwicklungsplanes des Kreises: Auf
Pulheimer Gebiet werden hier lediglich die bereits vor Jahren gegen
unsere
Vorstellungen festgelegten Hauptachsen des "landesweiten
Radverkehrsnetzes"(inzwischen an der rot-weißen Ausschilderung
erkennbar)
und Verbindungen der Orte auf Landes- und Kreisstrassen berücksichtigt.
Auf der
Strecke bleiben nicht nur altbewährte und beliebte Routen wie der R18
(der R20
ist sogar als Hauptroute "drin"), sondern auch andere komfortable
Strecken
abseits der Strassen auf Wirtschaftswegen, wie die (übrigens
ausgeschilderte)
Route von Brauweiler nach Köln über Widdersdorf, vorbei am
Max-Planck-Institut
und durch Vogelsang. Es fehlt in diesem "Plan" eine zukunftsweisende
Komponente, die das Fahrradfahren auch mal ohne begleitenden
KFZ-Verkehr
komfortabel und entspannend machen könnte. Der Nationale
Radverkehrsplan
empfiehlt nicht nur eine Wegweisung, "die Radfahrer auf möglichst
verkehrsarmen Routen führt", sondern führt weiter aus: "wenngleich
zahlreiche Ziele des Radverkehrs an Hauptverkehrsstraßengelegen sind,
ist die
Führung abseits der Hauptverkehrsstraßen sehr attraktiv und zudem
verkehrssicher. Da abseits der Hauptverkehrsstraßen in der Mehrzahl der
Straßen
keine gesonderte Radverkehrsführung erforderlich ist, kann durch eine
entsprechende Beschilderung dieser Routen kostengünstig ein
wesentlicher
Beitrag zu einem großflächigen, attraktiven Radverkehrsnetz geleistet
werden.
"Eine Berücksichtigung dieser Empfehlungen lässt der vorliegende
"Plan" zumindest für Pulheim völlig vermissen: Nicht klassifizierte
Strassen und Wege wurden nur da einbezogen, wo sie zur Verbindung
vorhandener
strassenbegleitender Radwege unerlässlich sind (z. B. zwischen
Stommelerbusch
und Hackenbroich).
Als "Entwicklungsplan",
der den Fluss der ohnehin spärlichen Mittel für fahrradfreundliche
Maßnahmen mindestens
für das nächste Jahrzehnt im Kreis bestimmt, ist diese
"Bestandsaufnahme" ungeeignet, zumal für einen
"fahrradfreundlichen" Kreis bzw. Stadt: ca. 65km sind im VEP auf
Pulheimer Gebiet erfasst, davon 33% an Landesstrassen, 47% an
Kreisstrassen, 7%
an Gemeindestrassen und nur 7% auf autofreien Wirtschaftswegen!
Dem ADFC-Pulheim wurde
keine Chance
gegeben, diese unerträgliche Routenplanung zu verhindern -
Einspruchsmöglichkeit
wurde lediglich in Details gewährt, nicht an der Routenauswahl an sich.
Dem
haben wir uns verweigert - so ein "Entwicklungsplan" darf nicht mit
dem Segen des ADFC verabschiedet werden!
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„Verdamp lang her“, aber
richtig, dass die Zufahrt zu
„Golf
City“ von der Bonnstraße einen eigenen Linksabbieger erhielt. Leider
wurde auch
der wesentlich weniger von KFZ genutzten Zufahrt zur Fa. Krämer ein
eigener
Linksabbieger spendiert – gegen unseren Einspruch: Schließlich wird
diese
Querung von vielen Lövenichern und Königsdorfern Radfahrern und
Fußgängern
.genutzt: Im Fahrradstadtplan der Stadt Pulheim ist sie seit je her als
Gefahrenstelle markiert, aber die Chance zur Entschärfung beim Umbau
vertan:
Wir hatten vorgeschlagen, den nördlichen Linksabbieger (zur Fa. Krämer)
wie
weiter südlich hinter Gut Clarenhof auszubilden, und nur den
Linksabbieger zu
Golf City entsprechend erwartetem Verkehrsaufkommen normal auszuführen.
Das
hätte eine Querungshilfe durch eine Mittelinsel gebracht. Leider ist
auch hier
die Stadt Pulheim hinter ihren Ansprüchen als Fahrradfreundliche Stadt
zurückgeblieben:
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Nahezu sensationell war
der
Teilerfolg des Bürgerantrags der Lokalen Agenda 21 und des ADFC Pulheim
zur
fahrradfreundlichen Gestaltung der Venloer Str. in Stommeln: Sind
Stadtverwaltung, Kreis und ADFC vor Jahren trotz umfangreicher
Bürgerbefragung
ziemlich geschlossen von den Parteien mit den Schutzstreifen auf der
Venloer
Str. abgebügelt worden, erhielt zumindest dieser Teil des Antrags auf
Anhieb
eine einstimmige Annahme im Bau- und Verkehrsausschuss. Damit wird der
Kreis
beauftragt, die früheren Planungen wieder aufzugreifen, die
Umgestaltung des
Josef-Gladbach-Platzes mit einzubeziehen und diese Massnahmen "auch
baldmöglichst umzusetzen". Zwar fiel der zweite Teil des Bürgerantrages
(Einrichtung einer Fahrradstrasse in der Strasse südlich des
Dorfangers/Hauptstr.) im Haupt- und Finanzausschusses ziemlich
einstimmig
durch, jedoch konnte ein Machtwort von Dr. Morisse den Versuch
verschiedener Ausschussmitglieder beenden, den einstimmigen und daher
nicht
mehr zur Debatte stehenden Beschluss über die Venloer Str. wieder zu
kippen: So
sei das nicht beschlossen worden - der Kreis solle die geänderten
Planungen
vorstellen und der Ausschuss neu darüber abstimmen (!).
Bei aller Freude über
diesen
unerwarteten Erfolg: Wann wieder mal Geld dafür zur Verfügung steht
(vor Jahren
war es im Kreisetat enthalten), steht in den Sternen!
Vom 15.-17.03.06 war es
soweit: Mit
erfreulich intensiver Bürgerbeteiligung ging die Bürgerwerkstatt zu diesem
Thema in Stommeln über die Bühne, immerhin 250 BürgerInnen haben sich
ausführlich damit befasst. Das eindeutige Ergebnis wurde im Ausschuss
für
Tiefbau und Verkehr (TVA)vorgestellt:
- Für die Einrichtung
von
Schutzstreifen auf der VenloerStr. waren 75% der abgegebenen
Vorschläge/Voten
- Für die Umgestaltung
der
Parallelstrassen zu Hauptstr./Nettegassesprachen sich ebenfalls 75% der
Teilnehmer
aus.
Diesem klaren Ergebnis
hat sich der
TVA mit großer Mehrheit angeschlossen, so dass der Kreis die Planungen
weiterführen kann.
Im März 2012
wurde der Zuwendungsbescheid für Maßnahmen aus
der Bürgerwerkstatt bewilligt und die Planung für den Knoten Venloer-/Hagelkreuz/Eckkumer
Str., am 17.04.13 für den Knoten Venloer-/Hauptstr./Nettegasse
und den Ausbau
Hauptstr. sowie zwischen Neußer
Gasse/Hagelkreuzstr. vorgestellt.
Wehrmutstropfen: Der
Zuwendungsbescheid gilt zwar für alle drei Bauabschnitte,
Geld ist aber zunächst nur für den 1. Bauabschnitt Venloer-/Hauptstr./Nettegasse,
verfügbar. Allerdings wird der Baubeginn bereits zum zweiten mal
verschoben: 2012 wegen der 1050-Jahre-Feiern, 2013 wegen der
Sperrung der Bahnstrecke (Gleiserneuerungen zwischen Ehrenfeld und
Rommerskirchen). Wann die weiteren Maßnahmen finanziert werden, steht
in den Sternen. Die Umwandlung der südlichen Dorfangerstr. zur
Fahrradstr. liegt in den Händen der Stadt, die dazu in einer der
nächsten Sitzungen eine Vorlage erstellen wird (Insider-Info: die
"verkehrsklenkenden Behörden" haben festgestellt, dass "die
Dorfangerachse nicht die Anforderungen für eine Fahrradstraße
erfüllt"). Der Radwege-Lückenschluß der Venloer Str. im Bereich alte
Brennerei ist im Zuwendungsbescheid nicht enthalten, aber der Kreis
hat Bereitschaft signalisiert, hier mit der Stadt und dem ADFC
eine Lösung zu suchen und auch zu tragen..
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"Weitere
Erfolge" Auch weitere
Nachbesserungen in der Radwegegestaltung konnte die ADFC-Ortsgruppe in
den
vergangenen Jahren erreichen, teilweise mit Unterstützung durch den
Vorstand:
- Die
eklatante Fehlplanung (Positionierung der Masten, Verschwenkungen des
Radwegs
etc.) an der neuen LichtsignalanlageK9/K10 in Orr wurde auf unser
Betreiben vom
Kreis zweimal nachgebessert .
- Die Fehlplanung der Radwegführung auf der
Westseite der Einmündung der B59n in die L183 (Bonnstr.)soll in der
nächsten
Ausbaustufe beseitigt werden. Ähnliches konnten wir beim Umbau der
Kreuzung
L183/B55 (Bonnstr./Aachener Str.) gerade noch während der Bauphase
verhindern.
- Zu spät gekommen sind wir leider bei der
Radwegeführung vom neuen Knauber-Markt auf die L183: Erst mit der
(traurigen)
fertigen Ausführung konfrontiert, konnten wir unsere Argumente gegen
dieses
Anti-Beispiel der Verwaltung zur Kenntnis bringen. Die hat die
Verwaltung zwar
eingesehen, aber "leider ist kein Geld mehr zur Nachbesserung" da. In
wie weit das Versprechen trägt, zukünftig den ADFC in fahrradrelevante
Planungen vor der Ausführung/Realisierung einzubeziehen, muss sich noch
beweisen, denn z. B.
- beim Rückbau der K5 zwischen Freimersdorf
und Widdersdorf wären wir auch wieder mit den fertigen (aus
Fahrradfahrersicht)
unbefriedigenden Ergebnissen konfrontiert werden, ohne die Planung je
zu
Gesicht bekommen zu haben oder in fahrradrelevante
Entscheidungsprozesse
eingebunden worden zu sein: Hier haben wir während der Bauphase
erkannt, was
drohte, und mit der Bauleitung und dem ausführenden Landesbetrieb
Strassen Bonn
noch eine akzeptable Lösung durchgesetzt. Jetzt müssen nur noch zwei
Schilder
(benutzungspflichtiger Kombi-Radweg) "geschlachtet" werden, dann ist
das Ergebnis sehr zufriedenstellend. Das ist inzwischen geschehen -
leider erst
als Reaktion auf eine Veröffentlichung in der Aktion "Blech weg" des
Kölner Stadtanzeigers.
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Wie bereits vor Jahren
vorgeschlagen, sollte in Geyen der
strittige Bereich
der von-Frentz-Str. sowie die Sintherner Str. zwischen Alban- und
Frechener
Str. umgangen werden. Nach wiederholter Befahrung der Wege haben wir
unseren
Vorschlag vom August 97 verbessert. Zur Verwirklichung werden folgende
Maßnahmen erforderlich:
1. Öffnung der
von-Grass-Straße für
Fahrradfahrer in Nord-Süd-Richtung
2.
Querungshilfe
zwischen Kornelius-/von-Harff-Str. durch Anforderungstaster jeweils an
der
Einmündung in die von-Frentz-Str. für die vorh. Fußgängerampel,
Halt-Markierung/evt.Vorampel aus Richtung Westen vor der Einmündung der
Korneliusstraße auf der von-Frentz-Str.
3. Querungshilfe
für den aus Sinthern kommenden Fahrradverkehr in die von-Grass-Str.
unter
Einbeziehung der vorh. Fußgängerampel
4. Überführung
des
Fahrradverkehrs aus der von-Grass Str. in die Fahrradspur auf der
Brauweiler
Straße. Hier könnte u. U. eine Straßenverbreiterung auf der
südöstlichen Seite
der Brauweiler Str. erforderlich sein.
Jedenfalls haben die
Schutzstreifen
in Sinthern unserer Erfahrung nach nicht nur eine Verringerung der
KFZ-Geschwindigkeiten bewirkt, auch Fahrradfahrer fühlen sich dort
sicherer als
vorher, da immer mehr KFZ-Lenker den Schutzstreifen respektieren,
selbst wenn
keine Fahrradfahrer dort fahren.
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Und Eure Meinung zu diesen Themen?
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