Rettungspunkte an der Herztour
beschildert (15.06.18)
Glessener Str. für Radverkehr gesperrt!?
(11.09.17)
Leider kein Aprilsscherz
(13.04.17)
Wenig fahrradfreundliche Baustellenbeschilderung
(22.07.16)
Vorzeitige Sperrung K25?
(17.03.16/23.03.16/02.04.16)
Nördlicher Schutzstreifen auf der K25 abgelehnt (17.02.16)
Sooo fahrradfreundlich
ist Pulheim (16.09.15)
Weiterhin 2-Richtungs-Kombiradweg
an der Geyener Str./K25 (26.06.15)
Warum Zeichen 239 "Fußweg" (26.05.15)
Zur Nachahmung empfohlen!? (18.05.15/17.06.16/29.06.16)
Neue Radwanderkarte des
Rhein-Erft-Kreises (28.08.14)
Knotenpunktsystem fertiggestellt (26.08.14)
Aufhebung des Radweges an Zum Sportzentrum/Albrecht-Dürer-Str.
(13.11.13)
Schwer vermittelbar (21.06.2013)
Aufhebung von nutzungspflichtigen  Radwegen in Tempo-30-Zonen
(17.04.13/25.07.13/22.08.13)
Verschlimmbesserung K25/Zum Birkengraben
(08.11.12/17.04.13/20.02.14)
Randkanal-Radweg:
Querungen B55/L183/K24 (13.04.12)
Neue Regeln für Schutzstreifen? (13.03.11/30.03.11)
Friedrichs Traum
(10.03.11)
Neue Schikane an „Zur
Alten Wassermühle“ (19.02.11)
Vergessen? (21.04.10 / 04.07.10 / 17.11.10)
Jagd auf
Fahrradfahrer?
(10.10.09)
In Pulheim
verunglücken besonders viele Radler! (08.08.09)
Enttäuschend (20.11.06 /
17.05.10)
Verdamp
lang her (07.04.08)
Überraschender
Sieg/Bürgerwerkstatt
Stommeln (28.10.06/17.04.13)
Weitere
Erfolge (28.10.06)
Radwegenetzschluß in Geyen
Am 7. und 14. Juni wurden die vor
Jahren angebrachten leicht übersehbaren Aufkleber zur Kennzeichnung der
Rettungspunkte
an der Herztour durch gut erkennbare Schilder ersetzt: Die Aufkleber an
den Herztour-Schildern weisen den Weg zum nächsten Rettungspunkt.
Im Falle eines Falles: 112 anrufen und als Unfallort die Bezeichnung
des Rettungspunktes angeben. Falls der/die hilfebedürftige Person
nicht vom Rettungspunkt aus sichtbar ist, am Rettungspunkt dass
Eintreffen des Rettungswagen abwarten und zur Unfallstelle einweisen!
Nicht nachvollziehbar ist die Sperrung
der Glessener Str.
nördlich der Kurve zum Wiesenweg für den Radverkehr mit
Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art": Dieser Weg ist
schließlich der einzige (außer der Brauweiler Str.), vom
Ortszentrum in das neue Wohngebiet hinter dem Johanniter-Stift/Aldi zu
gelangen! Zeichen 260 (Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge aller
Art) wäre hier  angebracht!



 
 
 
 
 


Wie der Weg
zwischen Bergheimer Str. und dem Ende des Nelkenweges sind viele sogar
der ERA genügenden Wege im Stadtgebiet für Radfahrende
tabu. Zeichen 239 "Fußweg" verbietet hier das Fahren (Mindestbreite lt.
ERA 2,50m, der StVO genügen sogar 2m!). Sind das etwa die Auswirkungen
der jahrelangen fehlerhaften Widmung solcher Wege als Fußwege anstatt
als Gemeindestraße mit Nutzungsbeschränkung auf Fußgänger und
Radfahrer? Leider gibt es keine Übersicht der als "Fußweg" gewidmeten
Wege - die muß man sich wohl oder übel im Amt raussuchen.Seit die K5 zwischen Brauweiler und Widdersdorf zurückgebaut wurde, entpuppt sich die Überleitung des östlichen Radweges an der L213 in die nunmehr wohl als Wirtschaftsweg eingestufte ehemalige K5 als Niemandsland: Der veritable Brombeerbusch wuchert immer weiter darüber - an der engsten Stelle verblieb weniger als 1m Radweg. Nach 3h privaten Einsatz (alleine) und heute weiteren 3h - Gott-sei-Dank mit spontaner Unterstützung zufällig vorbeikommender RadlerInnen - ist der Weg wieder frei. Von langer Dauer wird es nicht sein: Wenn die Stadt Pulheim diese Ecke nicht in ihre regelmäßige Pflege übernimmt, wird es in wenigen Jahren wieder wie vor einem Monat aussehen. Dagegen haben wir nichts, wenn der Radweg vor diesem Busch bereits in die ehem. K5 übergeleitet wird!



Offensichtlich konnte auch der Begegnungsunfall zweier Radfahrender dort am 16.07.15 mit Personenschaden (nur 2 Monate nach dem Radikal-Rückschnitt in Eigneregie - s. o.) keine Klärung über die Zuständigkeit für diesen "Appendix" des Radweges an der L213 herbeiführen. Nach Anfrage im TVA am 15.06.16 ging's dann allerdings recht schnell: Am 17.06.16 wurden sich Landesbetrieb Straßen NRW und Stadt vor Ort schnell einig, daß dieses Stück Radweg in die Zuständigkeit der Stadt fällt. Und - o Wunder! - eine Stunde nach dem Treffen vor Ort war der Weg wieder so halbwegs freigelegt - gut, zwar nicht durch die Offiziellen, sondern getreu dem Motto "if I don't do it, it wouldn't get done" habe ich selber Hand resp. Heckenschere angelegt. Allerdings ist die nachhaltige Lösung (Überleitung des Radweges in die ehemalige K5 vor dem Vorfahrt-Achten-Schild) an den Kosten gescheitert. Laufende Instandhaltung wird zwar auf Dauer auf jeden Fall teurer, aber ..... Die Sichtbeziehung in der Kurve ist jedoch auch nach dem behelfsmäßigen Rückschnitt unverändert gefährlich unzureichend - siehe unten!
 
 
Irgendwann
in den vergangenen Tagen (vor dem 29.06.16)
hat der Bauhof "zugeschlagen" und "tabula rasa" gemacht (o. rechts).
Das sieht jetzt zwar grauslich aus, die verbliebene Brombeerranke
quer über den Weg ist nicht gerade fahrradfreundlich und hat sich
gegen mein Taschenmesser heftig gewehrt, aber immerhin ist die
Sichbeziehung vorerst wiederhergestellt. Das wird allerdings nicht von
langer Dauer sein, da im Fuß des Hochspannungsmastes die Brombeeren
fast ungeschoren davongekommen sind! 
    
 
Ein Test (Weg von Pulheim nach Frechen) der Knotenpunkte mit der neuen
Radwanderkarte des REK ging gründlich "in die Hose": Es fand sich keine
Knoten, die nur halbwegs zwischen Pulheim und Frechen liegen. Überhaupt
scheint Pulheim für das Knotenpunktsystem Diaspora zu sein: Während es
in/um Stommeln ca. 6 Punkte gibt, kommen Sinnersdorf und Pulheim gerade
mal auf einen, und Geyen, Sinthern und Brauweiler gehen ganz leer aus.
In OpenBikeMap sind die Knoten bereits eingetragen,
im Routenplaner NRW
fehlen sie hingegen noch. Bis auf zwei Knoten (23 und 24) auf dem
uralten R18 zwischen Stommeln und Hüchelhoven liegen die weiteren
Pulheimer Knoten pikanterweise auf Regio-Grün-Routen, jedoch alles
andere als flächendeckend wie in Holland
oder Belgien.
Unsere Nachbarn im Kreis Heinsberg zeigen, wie es aussehen sollte: In
dieser Richtung geht's zu den Knoten 67 und 68 und auf der
Niederrheinroute!
 
Kriterium
a) ist in den Bereichen 1 und 3 eindeutig erfüllt, in den Bereichen 2
(ca. 1m "Radweg") und 3 (Einengungen des Radweges durch Pflanzbeete,
die wohl illegales Parken auf dem Radweg verhindern sollen) ist mehr
als die erforderliche Mindestbreite für einen kombinierten
2-Richtungs-Rad- /Fußweg vorhanden, lediglich im Bereich 5 fehlen 10cm
Breite, und der neue Kindergarten lässt zumindest während der Bring-
und Abholzeiten einen Radverkehr hier nicht zu.
Kriterium b) ist einer
der beiden "Knackpunkte": mehr als 25 Jahre sahen die
"verkehrslenkenden Behörden" kein Problem, trotz der Netto-Parkplätze
die Nutzungspflicht in beiden Richtungen anzuordnen, neuerdings "sind
die Sichtbeziehungen" zwischen ausparkenden KFZ und linksfahrenden
Radfahrenden nicht mehr ausreichend - obwohl zwischen Radweg und
Parkplätzen durchgängig ein 1,8m breiter Gehweg liegt! Wer ist denn da
- bei dem gebotenen vorsichtigen "Heraustasten" aus den
Parkplätzen - in erste Linie gefährdet? Nicht die Radfahrenden, sondern
die Fußgänger, denen konsequenterweise die Nutzung des "linken"
Gehweges  untersagt werden müsste :-).
Schutzstreifen auf der K10 Orr-Auweiler
Seit Kurzem sind im Rahmen eines bundesweiten Modellversuchs auf der K10 beidseitig Schutzstreifen markiert worden. Ein Begegnungsverkehr PKW-PKW ist hier ohne Nutzung der Schutzstreifen nicht möglich - bei Tempo 70! Die Situation vor der Markierung kann sich hier und hier angesehen werden. Jetzt sieht's dort so aus:



En passant wurden bei
dieser Gelegenheit an folgenden Stellen die durch Zeichen 240 (gemeinsamer Rad- und Gehweg) gegebene Gleichberechtigung
von
Fußgängern und Radfahrenden aufgehoben und durch Zeichen 239 (Fußweg)
mit Zusatz "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) Radfahrende Fußgängern
untergeordnet:"PKW-Fahrzeugführer, die sich in der Kurve darum bemühten, die seitlich liegenden Schutzstreifen nicht zu befahren, wurden in Fahrtrichtung Geyen in die Fahrbahnmitte gedrückt. Deshalb wurde die Kurve (und die Aufstellfläche) oft geschnitten. ....."
Autofahrer, die Schutzstreifen respektieren, schneiden im Allgemeinen keine Kurven. Die "Ideallinien-Fahrer" (und das ist die deutliche Mehrheit) nutzen nicht nur den Schutzstreifen auf der Kurveninnenseite, sondern dürfen jetzt sogar die Leitlinie in der Fahrbahnmitte überfahren, wenn es der Gegenverkehr zuläßt! Mit der Aufstellfläche und den durchgezogenen Mittellinie wurde dem KFZ-Lenker wenigstens noch "hier nicht" bedeutet."Dem Radfahrer wurde eine Scheinsicherheit suggeriert, die nicht vorhanden war. Ohne Schutzstreifen ist die Fahrbahn für den PKW deutlich breiter und es wird im Regelfall deutlich weiter am rechten Rand gefahren. Somit wird die Verkehrssicherheit des gesamten Knotens verbessert." Wie das? - doch nur für KFZ! Zwar hat die durchgezogene Mittellinie und die (bis vor wenigen Jahren noch rot eingefärbte) Aufstellfläche Abbiegeunfälle mit Radfahrern erfolgreich verhindern helfen - hier von "Scheinsicherheit" zu sprechen, ist eher "scheinheilig" - aber das scheint nicht nur den Kreis, sondern auch die Stadt Pulheim nicht zu interessieren: Zur Zeit stehen hier wohl nur KFZ-Unfälle zur Debatte, und die können so eventuell vermindert werden - ein Armutszeugnis für den "fahrradfreundlichen" Kreis/Kommune!
Randkanal-Radweg
(„Erlebnispfad „Kölner Randkanal“):
Obwohl die Gefahren bei der Querung der
L183 seit langem hinlänglich bekannt sind, wurde im Rahmen des
Regionale-Projekts „Radweg Kölner Randkanal“ an noch wesentlich
gefährlicherer
Stelle (siehe unten) direkt neben der
Brücke über den Randkanal eine Querung
ohne jede Hilfe eingerichtet. Ob die beidseitigen blau-weißen Baken
hier als
Sicherung ausreichen ist zu bezweifeln. Ebenso unverständlich/nicht
nachvollziehbar: Die ebenso ungesicherte Querung dieses Radweges über
die
Aachener Str. (B55) neben dem Randkanal. Eine Stellungnahme des
Zweckverbandes
Kölner Randkanal und des Planers war bisher nicht zu erlangen. Im
Gegensatz
dazu wurde die Querung eben dieses Radweges über die Venloer Str. (K24)
mit LSA
gesichert! Wie (leider) üblich haben wir erst durch den Bau von diesem
Radweg
und seinen Fehlplanungen erfahren – eine Korrektur ist wohl kaum noch
zu
erwarten, da bereits zu viel fertig gestellt ist. Weiterhin sind
bereits die ersten
Schäden auf dem überwiegend mit einer wassergebundenen Decke
hergestellten
Radweg festzustellen, und zwar durch
Herstellungsmängel (Senke am „Kraftwerk“) Pferde (bei Widdersdorf) landwirtschaftliches Gerät (hier südlich B55)
   
 


Wer den
Altmühltal-Radweg kennt, weiß, dass eine wassergebundene Decke im
Allgemeinen
gut zu befahren ist und auch bleibt, solange sie nicht von Treckern,
Pferden
oder ähnlichem aufgewühlt wird. Der Planer scheint davon allerdings
wenig
Ahnung zu haben - jedenfalls wird dieser Radweg nicht lange komfortabel
befahrbar
sein. So ist die
Route geplant und 
großenteils realisiert, und so wäre sie besser
geführt worden.
Nachtrag 29.12.12: Was die Landwirtschaft (deren Verkehr hier immerhin noch "frei" ist) vom Radweg auf der falschen Seite des Randkanals in Lövenich hält, wurde bereits kurz nach Errichtung der Sperrpfähle deutlich:
 
Lt.
Projektdossier sollte hier der Radweg auf der im Foto linken Seite
angelegt werden. Dort gibt es u. A. drei Spielplätze mit Bänken, die
als Pausenmöglichkeit hätten genutzt werden können - vertan!!! p. s.:
Die Poller sind seid geraumer Zeit (mind. Ende 2013) völlig
verschwunden. 

1. Dauerhafte
Beseitigung der
Dauerflutung in der Mulde / Verlängerung Steinackerstr. durch
Auffüllung oder
fahrradtaugliche Herrichtung des Wirtschaftsweges längs der Bahn in der
Verlängerung der Rommerskirchener Str. (erledigt Anfang 2012)
  

Leider
mal wieder ohne Information des ADFC wurde von der Verwaltung an
Radwegen „gebastelt“, das Er- gebnis am 16.02.11 durch den
TVA gebracht: Die Brücke über den Pulheimer Bach zwischen
„Zur Alten
Wassermühle“
und Margeritenweg:- Verlängerung der
„Schikane“ auf 3m statt 2m Verkehrsfläche + 1m „Nase“
- keine Hochbordsteine, stattdessen horizontale Bake  (Zeichen
625) auf der
„Nase“!
Wie
auf den alten Pulheimer Fahrradstadtplänen zu sehen ist, herrschte
bisher auf dem Marktplatz in Pulheim friedliche Koexistenz zwischen
RadfahrerInnen und Fußgängern – obwohl dieser Bereich als Fußgängerzone
ausgewiesen und damit für RadfahrerInnen gesperrt ist. Die wegen der
stark erhöhten Unfallzahlen (nicht auf dem Marktplatz!) verschärften
Kontrollen von RadfahrerInnen wurden auch auf dem Marktplatz
durchgeführt – im Gegensatz zur bisherigen stillschweigenden Duldung
ziemlich drastisch: je 15 EUR mussten einige berappen, obwohl sie sich
gar keiner Schuld bewusst waren!
Entsprechend groß war die Empörung, und so fand unsere
Initiative/Unterschriftenaktion zum Bürgerantrag „Freigabe der
Fußgängerzone Marktplatz für RadfahrerInnen außer während
Veranstaltungen“ regen Zuspruch: 111 Unterschriften kamen zwischen 13
und 18 Uhr zusammen.
Der Bürgerantrag wurde im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 
(TVA) am 16.09.09 (ab 17 Uhr im Ratssaal) angenommen: Für eine
Übergangszeit von 3 Monaten werden der Marktplatz und der Bereich "Auf
dem Driesch" für Radfahrer freigegeben. Start soll im Frühjahr 2010
sein, anschließend Bericht über die Erfahrungen.
Diese Schlagzeile schreckte im Februar viele
Zeitungsleser auf: In 2008 ergab sich ein „Anstieg um 83 Prozent auf
123
Unfälle“ gegenüber 2007, während anderswo die Anzahl der Fahrradunfälle
deutlich sank, z. B. in Frechen von 117 auf 71.
Die OG Pulheim hat der Verwaltung Hilfe bei der Auswertung angeboten,
und der
Kreis will ein Gutachten zur Unfallstatistik beauftragen. Ein Teil des
drastischen
Anstiegs erklärt sich aus der Tatsache, dass Pulheim 2007 ganz am
unteren Ende
der Unfallstatistik lag, so dass bereits mittlere Unfallhäufigkeit
einen
erheblichen Zuwachs bewirkte.
Andererseits gibt es (fast) keine Unfallschwerpunkte, aber auch keineswegs ein überwiegendes Verschulden der RadfahrerInnen an den Unfällen. Auf Basis von allerdings nur 76 Unfallmeldungen haben wir folgende Zahlen ermittelt:
 
      Unfallart | 
      
       Fahrrad mit  | 
      
       Verursacher  | 
      
       Summe  | 
      
       beteiligte  | 
    ||||||
| 
       Zeitraum  | 
      
       Alleinunfall  | 
      
       Motorfahrzg.  | 
      
       Fahrrad  | 
      
       Fußgänger  | 
      
       Fahrrad  | 
      
       Motorfahrzg.  | 
      
       Fußgänger  | 
      
       Sonst.  | 
      
       Unfallmeld.  | 
      
       Kinder <16  | 
    
| 
       01.01.-30.04.08  | 
      
       3  | 
      
       13  | 
      
       0  | 
      
       0  | 
      
       5  | 
      
       10  | 
      
       0  | 
      
       1  | 
      
       16  | 
      
       3  | 
    
| 
       01.05.-30.06.08  | 
      
       7  | 
      
       10  | 
      
       0  | 
      
       0  | 
      
       8  | 
      
       7  | 
      
       0  | 
      
       2  | 
      
       17  | 
      
       3  | 
    
| 
       01.07.-31.08.08  | 
      
       2  | 
      
       10  | 
      
       2  | 
      
       1  | 
      
       8  | 
      
       5  | 
      
       1  | 
      
       1  | 
      
       15  | 
      
       7  | 
    
| 
       01.09.-31.10.08  | 
      
       2  | 
      
       14  | 
      
       0  | 
      
       0  | 
      
       8  | 
      
       8  | 
      
       0  | 
      
       0  | 
      
       16  | 
      
       6  | 
    
| 
       01.11.-31.12.08  | 
      
       1  | 
      
       10  | 
      
       1  | 
      
       0  | 
      
       5  | 
      
       7  | 
      
       0  | 
      
       0  | 
      
       12  | 
      
       3  | 
    
| 
       Summe  | 
      
       15  | 
      
       57  | 
      
       3  | 
      
       1  | 
      
       34  | 
      
       37  | 
      
       1  | 
      
       4  | 
      
       76  | 
      
       22  | 
    
 
| 
       Unfallort  | 
      
       Anzahl ca.  | 
    
| 
       Donatusstr.  | 
      
       6  | 
    
| 
       Bergheimer Str.  | 
      
       5  | 
    
| 
       Hackenbroicher Str.  | 
      
       4  | 
    
| 
       Nord-/Ostring/Escher  | 
      
       2  | 
    
| 
       Hauptstr. (Sto.)  | 
      
       2  | 
    
| 
       Venloer Str. (Pulh.)  | 
      
       2  | 
    
| 
       Sonst.  | 
      
       55  | 
    
 
| 
       Unfallursache  | 
      
          | 
      
       Anzahl  | 
    |
| 
       Vorfahrt
mißachtet/übersehen  | 
      
       33  | 
    ||
| 
       Radfahrfehler  | 
      
          | 
      
       13  | 
    |
| 
       mangelnder
Sicherheitsabstand  | 
      
       10  | 
    ||
| 
       Alkohol  | 
      
          | 
      
          | 
      
       8  | 
    
| 
       Wegeschäden  | 
      
          | 
      
       4  | 
    |
| 
       Fahren auf Fußweg  | 
      
          | 
      
       4  | 
    |
| 
       Fahrraddefekt  | 
      
          | 
      
       2  | 
    |
| 
       PKW Tür Öffnen  | 
      
          | 
      
       2  | 
    |
| 
       Fahrrad ohne Licht  | 
      
          | 
      
       1  | 
    |
| 
       LSA mißachtet  | 
      
          | 
      
       1  | 
    |
| 
       Sonst.  | 
      
          | 
      
          | 
      
       2  | 
    
| 
       Summe (inkl.
Mehrfachnennungen)  | 
      
       80  | 
    ||
Diese Auswertung haben wir der Verwaltung mit folgenden Folgerungen aus Sicht des ADFC mitgeteilt:
Demnach erscheint
die"Jagd"auf"verkehrssündigende"Radfahrer (z. B. die
Knöllchen-Aktion auf dem Marktplatz) als Schnellschuss ohne wirklichen
Grund:
Wenn die Alleinunfälle von FahrradfahrerInnen herausgerechnet werden,
liegt der
Schwerpunkt der Unfallverursacher eindeutig auf Seite der motorisierten
Verkehrsteilnehmer.
Nicht mit Zahlen untermauert, aber nach mehrmaligen Lesen/Auswerten der
Berichte "gefühlt" gibt es neben den Unfallorten mit Häufungen
(Donatusstr., Bergheimer Str., Hackenbroicher Str.) vor allem drei
verhaltensbedingte Unfallursachen:
1. Übersehen (in der Regel: KFZ übersieht Fahrrad)
2. Fahrfehler der FahrradfahrerInnen (häufig bei Kindern)
3. Fahrfehler der FahrradfahrerInnen durch Alkohol
Demnach wären sichernde Maßnahmen
- an der Donatusstr.
- an der Bergheimer Str. innerhalb der Ortsgrenzen sowie
- auf der Hackenbroicher Str.
zu diskutieren und zu ergreifen,
- eine Intensivierung des Fahrradfahrtrainings in der Schule anzustreben
sowie Kampagnen
- für Sicherheitskleidung (Warnwesten) für FahrradfahrerInnen
- für bessere Unterweisung der Kinder durch die Eltern
- gegen den Alkohol am (Fahrrad-)lenker
zu erwägen.
Nicht durchsetzen
konnte sich die
OG bei der Beurteilung des Verkehrsentwicklungsplanes des Kreises: Auf
Pulheimer Gebiet werden hier lediglich die bereits vor Jahren gegen
unsere
Vorstellungen festgelegten Hauptachsen des "landesweiten
Radverkehrsnetzes"(inzwischen an der rot-weißen Ausschilderung
erkennbar)
und Verbindungen der Orte auf Landes- und Kreisstrassen berücksichtigt.
Auf der
Strecke bleiben nicht nur altbewährte und beliebte Routen wie der R18
(der R20
ist sogar als Hauptroute "drin"), sondern auch andere komfortable
Strecken
abseits der Strassen auf Wirtschaftswegen, wie die (übrigens
ausgeschilderte)
Route von Brauweiler nach Köln über Widdersdorf, vorbei am
Max-Planck-Institut
und durch Vogelsang. Es fehlt in diesem "Plan" eine zukunftsweisende
Komponente, die das Fahrradfahren auch mal ohne begleitenden
KFZ-Verkehr
komfortabel und entspannend machen könnte. Der Nationale
Radverkehrsplan
empfiehlt nicht nur eine Wegweisung, "die Radfahrer auf möglichst
verkehrsarmen Routen führt", sondern führt weiter aus: "wenngleich
zahlreiche Ziele des Radverkehrs an Hauptverkehrsstraßengelegen sind,
ist die
Führung abseits der Hauptverkehrsstraßen sehr attraktiv und zudem
verkehrssicher. Da abseits der Hauptverkehrsstraßen in der Mehrzahl der
Straßen
keine gesonderte Radverkehrsführung erforderlich ist, kann durch eine
entsprechende Beschilderung dieser Routen kostengünstig ein
wesentlicher
Beitrag zu einem großflächigen, attraktiven Radverkehrsnetz geleistet
werden.
"Eine Berücksichtigung dieser Empfehlungen lässt der vorliegende
"Plan" zumindest für Pulheim völlig vermissen: Nicht klassifizierte
Strassen und Wege wurden nur da einbezogen, wo sie zur Verbindung
vorhandener
strassenbegleitender Radwege unerlässlich sind (z. B. zwischen
Stommelerbusch
und Hackenbroich).
Als "Entwicklungsplan",
der den Fluss der ohnehin spärlichen Mittel für fahrradfreundliche
Maßnahmen mindestens
für das nächste Jahrzehnt im Kreis bestimmt, ist diese
"Bestandsaufnahme" ungeeignet, zumal für einen
"fahrradfreundlichen" Kreis bzw. Stadt: ca. 65km sind im VEP auf
Pulheimer Gebiet erfasst, davon 33% an Landesstrassen, 47% an
Kreisstrassen, 7%
an Gemeindestrassen und nur 7% auf autofreien Wirtschaftswegen!
Dem ADFC-Pulheim wurde
keine Chance
gegeben, diese unerträgliche Routenplanung zu verhindern -
Einspruchsmöglichkeit
wurde lediglich in Details gewährt, nicht an der Routenauswahl an sich.
Dem
haben wir uns verweigert - so ein "Entwicklungsplan" darf nicht mit
dem Segen des ADFC verabschiedet werden!
     

 
Nahezu sensationell war
der
Teilerfolg des Bürgerantrags der Lokalen Agenda 21 und des ADFC Pulheim
zur
fahrradfreundlichen Gestaltung der Venloer Str. in Stommeln: Sind
Stadtverwaltung, Kreis und ADFC vor Jahren trotz umfangreicher
Bürgerbefragung
ziemlich geschlossen von den Parteien mit den Schutzstreifen auf der
Venloer
Str. abgebügelt worden, erhielt zumindest dieser Teil des Antrags auf
Anhieb
eine einstimmige Annahme im Bau- und Verkehrsausschuss. Damit wird der
Kreis
beauftragt, die früheren Planungen wieder aufzugreifen, die
Umgestaltung des
Josef-Gladbach-Platzes mit einzubeziehen und diese Massnahmen "auch
baldmöglichst umzusetzen". Zwar fiel der zweite Teil des Bürgerantrages
(Einrichtung einer Fahrradstrasse in der Strasse südlich des
Dorfangers/Hauptstr.) im Haupt- und Finanzausschusses ziemlich
einstimmig
durch, jedoch konnte ein Machtwort von Dr. Morisse den Versuch
verschiedener Ausschussmitglieder beenden, den einstimmigen und daher
nicht
mehr zur Debatte stehenden Beschluss über die Venloer Str. wieder zu
kippen: So
sei das nicht beschlossen worden - der Kreis solle die geänderten
Planungen
vorstellen und der Ausschuss neu darüber abstimmen (!).
Bei aller Freude über
diesen
unerwarteten Erfolg: Wann wieder mal Geld dafür zur Verfügung steht
(vor Jahren
war es im Kreisetat enthalten), steht in den Sternen!
Vom 15.-17.03.06 war es
soweit: Mit
erfreulich intensiver Bürgerbeteiligung ging die Bürgerwerkstatt zu diesem
Thema in Stommeln über die Bühne, immerhin 250 BürgerInnen haben sich
ausführlich damit befasst. Das eindeutige Ergebnis wurde im Ausschuss
für
Tiefbau und Verkehr (TVA)vorgestellt:
- Für die Einrichtung
von
Schutzstreifen auf der VenloerStr. waren 75% der abgegebenen
Vorschläge/Voten
- Für die Umgestaltung
der
Parallelstrassen zu Hauptstr./Nettegassesprachen sich ebenfalls 75% der
Teilnehmer
aus.
Diesem klaren Ergebnis hat sich der TVA mit großer Mehrheit angeschlossen, so dass der Kreis die Planungen weiterführen kann.
Im März 2012 wurde der Zuwendungsbescheid für Maßnahmen aus der Bürgerwerkstatt bewilligt und die Planung für den Knoten Venloer-/Hagelkreuz/Eckkumer Str., am 17.04.13 für den Knoten Venloer-/Hauptstr./Nettegasse und den Ausbau Hauptstr. sowie zwischen Neußer Gasse/Hagelkreuzstr. vorgestellt.
Wehrmutstropfen: Der
Zuwendungsbescheid  gilt zwar für alle drei Bauabschnitte,
Geld ist aber zunächst nur für den 1. Bauabschnitt Venloer-/Hauptstr./Nettegasse,
verfügbar. Allerdings wird der Baubeginn bereits zum zweiten mal
verschoben: 2012 wegen der 1050-Jahre-Feiern, 2013 wegen der 
Sperrung der Bahnstrecke (Gleiserneuerungen zwischen Ehrenfeld und
Rommerskirchen). Wann die weiteren Maßnahmen finanziert werden, steht
in den Sternen. Die Umwandlung der südlichen Dorfangerstr. zur
Fahrradstr. liegt in den Händen der Stadt, die dazu in einer der
nächsten Sitzungen eine Vorlage erstellen wird  (Insider-Info: die
"verkehrsklenkenden Behörden"  haben festgestellt, dass "die
Dorfangerachse nicht die Anforderungen für eine Fahrradstraße
erfüllt"). Der Radwege-Lückenschluß der Venloer Str. im Bereich alte
Brennerei ist im Zuwendungsbescheid nicht enthalten, aber der Kreis
hat  Bereitschaft signalisiert, hier mit der Stadt und dem ADFC
eine Lösung zu suchen und auch zu tragen..
"Weitere
Erfolge" Auch weitere
Nachbesserungen in der Radwegegestaltung konnte die ADFC-Ortsgruppe in
den
vergangenen Jahren erreichen, teilweise mit Unterstützung durch den
Vorstand:
- Die eklatante Fehlplanung (Positionierung der Masten, Verschwenkungen des Radwegs etc.) an der neuen LichtsignalanlageK9/K10 in Orr wurde auf unser Betreiben vom Kreis zweimal nachgebessert .
- Die Fehlplanung der Radwegführung auf der Westseite der Einmündung der B59n in die L183 (Bonnstr.)soll in der nächsten Ausbaustufe beseitigt werden. Ähnliches konnten wir beim Umbau der Kreuzung L183/B55 (Bonnstr./Aachener Str.) gerade noch während der Bauphase verhindern.
- Zu spät gekommen sind wir leider bei der Radwegeführung vom neuen Knauber-Markt auf die L183: Erst mit der (traurigen) fertigen Ausführung konfrontiert, konnten wir unsere Argumente gegen dieses Anti-Beispiel der Verwaltung zur Kenntnis bringen. Die hat die Verwaltung zwar eingesehen, aber "leider ist kein Geld mehr zur Nachbesserung" da. In wie weit das Versprechen trägt, zukünftig den ADFC in fahrradrelevante Planungen vor der Ausführung/Realisierung einzubeziehen, muss sich noch beweisen, denn z. B.
- beim Rückbau der K5 zwischen Freimersdorf und Widdersdorf wären wir auch wieder mit den fertigen (aus Fahrradfahrersicht) unbefriedigenden Ergebnissen konfrontiert werden, ohne die Planung je zu Gesicht bekommen zu haben oder in fahrradrelevante Entscheidungsprozesse eingebunden worden zu sein: Hier haben wir während der Bauphase erkannt, was drohte, und mit der Bauleitung und dem ausführenden Landesbetrieb Strassen Bonn noch eine akzeptable Lösung durchgesetzt. Jetzt müssen nur noch zwei Schilder (benutzungspflichtiger Kombi-Radweg) "geschlachtet" werden, dann ist das Ergebnis sehr zufriedenstellend. Das ist inzwischen geschehen - leider erst als Reaktion auf eine Veröffentlichung in der Aktion "Blech weg" des Kölner Stadtanzeigers.
Wie bereits vor Jahren
vorgeschlagen, sollte in Geyen der
strittige Bereich
der von-Frentz-Str. sowie die Sintherner Str. zwischen Alban- und
Frechener
Str. umgangen werden. Nach wiederholter Befahrung der Wege haben wir
unseren
Vorschlag vom August 97 verbessert. Zur Verwirklichung werden folgende
Maßnahmen erforderlich:
1.      Öffnung der
von-Grass-Straße für
Fahrradfahrer in Nord-Süd-Richtung
2. Querungshilfe zwischen Kornelius-/von-Harff-Str. durch Anforderungstaster jeweils an der Einmündung in die von-Frentz-Str. für die vorh. Fußgängerampel, Halt-Markierung/evt.Vorampel aus Richtung Westen vor der Einmündung der Korneliusstraße auf der von-Frentz-Str.
3.      Querungshilfe
für den aus Sinthern kommenden Fahrradverkehr in die von-Grass-Str.
unter
Einbeziehung der vorh. Fußgängerampel
4.      Überführung
des
Fahrradverkehrs aus der von-Grass Str. in die Fahrradspur auf der
Brauweiler
Straße. Hier könnte u. U. eine Straßenverbreiterung auf der
südöstlichen Seite
der Brauweiler Str. erforderlich sein.
Jedenfalls haben die
Schutzstreifen
in Sinthern unserer Erfahrung nach nicht nur eine Verringerung der
KFZ-Geschwindigkeiten bewirkt, auch Fahrradfahrer fühlen sich dort
sicherer als
vorher, da immer mehr KFZ-Lenker den Schutzstreifen respektieren,
selbst wenn
keine Fahrradfahrer dort fahren.
Und Eure Meinung zu diesen Themen?
=> OG Pulheim