Frage 004: Haben auch Fahrradfahrer an „Zebrastreifen“ (FGÜ)
Vorrang?
Antwort:
Nein - nur wenn das Fahrrad geschoben wird. Sonst gilt es als Fahrzeug und ist
auf dem FGÜ nicht bevorrechtigt, es sei denn, es ist eine separate Fuhrt für
Radfahrer markiert, die dann natürlich auch benutzt werden muß.